Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (1)

II. Die wirtschaftliche Bedeutung des rheinischen Erbrechtes. 
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sprechen; im Gebiet der Spatenkultur ist die Lage in möglichster 
Nähe 
der Wohnung und die schon auf geringe Entfernungen wechselnde Boden 
beschaffenheit bei weitem wichtiger als Arrondierung der Grundstücke. Wo 
gartenmässiger Anbau möglich ist, wirkt die fortschreitende Verkleinerung der 
Besitz-Einheiten als mächtiger Anreiz zu gesteigerter, wenn auch mit grofser 
Arbeitsverschwendung verbundener Intensität des Betriebes. Im gewissen 
Sinne gilt das gesagte auch vom Handelsgewächsbau und vom Weinbau. 
Namentlich in den Seitenthälern des Rheins (Mosel, Ahr u. s. w.), deren be 
baute Hänge oft so steil sind, dass selbst der Dünger für die Weinberge vom 
Winzer selbst ohne tierische Hilfe heraufgebracht werden muss, sind die 
technischen Vorzüge zusammenhängender Weinbergslagen verhältnismässig ge 
ring, zumal wenn die Weinbereitung, wie an der Ahr durchgängig, nicht mehr 
dem einzelnen Winzer, sondern den Winzergenossenschaften zufällt. Beispiele 
zu weit gehender Teilung sind bereits gegeben. Wie ein Blick auf die Karte 
lehrt, ist die Durchschnittsgrösse der Betriebe in den Weinbaukreisen aufser 
ordentlich gering 
Die landwirtschaftliche Betriebsstatistik gliedert sich nach Kreisen. 
Nun sind in den rheinischen Industriekreisen die Besiedelungsverhältnisse 
aufserordentlich verschieden. Die immer noch im weiten Umfange be 
stehende Hausindustrie (Kleineisenindustrie, Bandweberei etc.), die alte Sitte 
der Hofansiedelung, die an den Ort gebundene Bergwerksindustrie haben 
im Bergischen Lande, im Aachener Revier, an der Saar die Industrie auf 
dem ganzen Lande heimisch gemacht, während z. B. in Köln die Fabriken 
sich im weiten Zuge um die Stadt lagern. Darum sind die Zahlen für die 
Kreise kaum vergleichbar. Immerhin kann die Vermutung ausgesprochen 
werden, dals in der Gegend der Hofbesiedelung auch in Zukunft die Macht 
der Sitte die Landwirte stärker beeinflussen wird als das Beispiel der In 
dustriearbeiter. Als Beweis dafür kann man, unter dem gemachten Vor 
behalten, etwa den Stadt- und den Landkreis Düsseldorf ansehen. Von der 
Gesamtzahl der Betriebe entfielen auf die Grössenklassen über 10 ha in 
Düsseldorf-Stadt 2,0%, in Düsseldorf-Land 7,9%. Von der Gesamtwirtschafts 
fläche entfielen auf die Betriebe 
100 u. mehi 
10—50 ha 50—100 ha 
unter 2 ha 2—10 ha 
Hektar 
in Düsseldorf-Stadt 29,5 % 
28,4 % 
36,0 % 
6,1 % 
51,8  
in Düsseldorf-Land 8,9  
8,9 % 
13,8  
16,6  
Eine Fehlerquelle ist der Besitz der Industriellen selbst. Gerade von 
den grösseren Betrieben befindet sich ein beträchtlicher Teil in der Hand 
nicht von Landwirten, sondern von Fabrikbesitzem oder auch von Kauf 
leuten; ebenso sind die Zechen vielfach genötigt, landwirtschaftliche Be 
sitzungen anzukaufen, die durch ihren Betrieb geschädigt oder gefährdet 
werden. 
d) Die Gebirgsgegenden. Verwüstend hat die Naturalteilung, wie er 
wähnt, im Gebirge gewirkt. Als Beispiele seien zwei Eifel- und ein Wester 
waldkreis angeführt. Waldbröl hat einen Grundsteuerreinertrag von 6,4 M
	        
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