II. Die wirtschaftliche Bedeutung des rheinischen Erbrechtes.
115
sprechen; im Gebiet der Spatenkultur ist die Lage in möglichster
Nähe
der Wohnung und die schon auf geringe Entfernungen wechselnde Boden
beschaffenheit bei weitem wichtiger als Arrondierung der Grundstücke. Wo
gartenmässiger Anbau möglich ist, wirkt die fortschreitende Verkleinerung der
Besitz-Einheiten als mächtiger Anreiz zu gesteigerter, wenn auch mit grofser
Arbeitsverschwendung verbundener Intensität des Betriebes. Im gewissen
Sinne gilt das gesagte auch vom Handelsgewächsbau und vom Weinbau.
Namentlich in den Seitenthälern des Rheins (Mosel, Ahr u. s. w.), deren be
baute Hänge oft so steil sind, dass selbst der Dünger für die Weinberge vom
Winzer selbst ohne tierische Hilfe heraufgebracht werden muss, sind die
technischen Vorzüge zusammenhängender Weinbergslagen verhältnismässig ge
ring, zumal wenn die Weinbereitung, wie an der Ahr durchgängig, nicht mehr
dem einzelnen Winzer, sondern den Winzergenossenschaften zufällt. Beispiele
zu weit gehender Teilung sind bereits gegeben. Wie ein Blick auf die Karte
lehrt, ist die Durchschnittsgrösse der Betriebe in den Weinbaukreisen aufser
ordentlich gering
Die landwirtschaftliche Betriebsstatistik gliedert sich nach Kreisen.
Nun sind in den rheinischen Industriekreisen die Besiedelungsverhältnisse
aufserordentlich verschieden. Die immer noch im weiten Umfange be
stehende Hausindustrie (Kleineisenindustrie, Bandweberei etc.), die alte Sitte
der Hofansiedelung, die an den Ort gebundene Bergwerksindustrie haben
im Bergischen Lande, im Aachener Revier, an der Saar die Industrie auf
dem ganzen Lande heimisch gemacht, während z. B. in Köln die Fabriken
sich im weiten Zuge um die Stadt lagern. Darum sind die Zahlen für die
Kreise kaum vergleichbar. Immerhin kann die Vermutung ausgesprochen
werden, dals in der Gegend der Hofbesiedelung auch in Zukunft die Macht
der Sitte die Landwirte stärker beeinflussen wird als das Beispiel der In
dustriearbeiter. Als Beweis dafür kann man, unter dem gemachten Vor
behalten, etwa den Stadt- und den Landkreis Düsseldorf ansehen. Von der
Gesamtzahl der Betriebe entfielen auf die Grössenklassen über 10 ha in
Düsseldorf-Stadt 2,0%, in Düsseldorf-Land 7,9%. Von der Gesamtwirtschafts
fläche entfielen auf die Betriebe
100 u. mehi
10—50 ha 50—100 ha
unter 2 ha 2—10 ha
Hektar
in Düsseldorf-Stadt 29,5 %
28,4 %
36,0 %
6,1 %
51,8
in Düsseldorf-Land 8,9
8,9 %
13,8
16,6
Eine Fehlerquelle ist der Besitz der Industriellen selbst. Gerade von
den grösseren Betrieben befindet sich ein beträchtlicher Teil in der Hand
nicht von Landwirten, sondern von Fabrikbesitzem oder auch von Kauf
leuten; ebenso sind die Zechen vielfach genötigt, landwirtschaftliche Be
sitzungen anzukaufen, die durch ihren Betrieb geschädigt oder gefährdet
werden.
d) Die Gebirgsgegenden. Verwüstend hat die Naturalteilung, wie er
wähnt, im Gebirge gewirkt. Als Beispiele seien zwei Eifel- und ein Wester
waldkreis angeführt. Waldbröl hat einen Grundsteuerreinertrag von 6,4 M