Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (1)

II. Die wirtschaftliche Bedeutung des rheinischen Erbrechtes. 
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einen 
Nummern versehene Parzellen aneinanderliegen und wirtschaftlich 
vorge 
Plan bilden. Auf der anderen Seite aber sind auch Erbteilungen 
kommen, deren Fortschreibung im Kataster nicht veranlafst ist. Die grölste 
Parzellierung weisen die Wiesen auf, welche weniger der Veräulserung unter 
liegen, eine grosse Nachfrage besitzen und bei einem etwaigen Verkauf durch 
die grosse Konkurrenz einen hohen Preis erzielen. Unter diesen Verhält 
nissen ist die weitere wünschenswerte Ausdehnung des Futterbaus und damit 
die Viehhaltung durch Übergang zu einer rationellen Fruchtwechselwirtschaft 
ohne vorherige wirtschaftliche Zusammenlegung der Grundstücke nicht mög 
lich, wie dieses auch die Rentabilitätsberechnungen erweisen“. Weiter er 
wähnt Otto die hohen Grundstückpreise (S. 118): „Auf die hohen Preise des 
Grund und Bodens und die dadurch hervorgerufenen ungünstigen Zustände 
hat einmal das herrschende Erbschaftssystem, wonach jeder Erbe seine Ab 
findung in natura erhält, einen wesentlichen fördernden Einflufs, sodann aber, 
und das dürfte, wie später näher erörtert wird, mit ein Grund für das Steigen der 
Preise in den letzten Jahren sein, ist die Kreditbefriedigung durch gegründete 
Darlehnskassen eine sehr leichte und in dieser Hinsicht allzuleichte. Bei 
dem an sich schon herrschenden Kleinbesitz in Nohn wird durch die 
Naturalteilung, wie früher erwähnt, in der Regel der Besitz für jeden Erben 
so klein, dafs, wenn derselbe in Nohn dauernd bleiben will, bei der zur 
Ernährung einer Familie notwendigen Flächengrösse unbedingt Land zu 
erworben werden muss. Bei den Erben der mittleren und grösseren Besitzer 
kommt dazu ein falscher Stolz und Ehrgeiz. Dieselben schaffen sich sogar 
oft schon auf ihrem ererbten Kleinbesitz Pferde bezw. Ochsen an, obgleich 
nur Kühe als Arbeitsvieh am Platze wären, sicher rechnend, dals demnächst 
eine Gelegenheit zum Kauf oder zur Pachtung sich bieten wird. Anschlielsend 
hieran sprechen noch andere Gründe gegen das System der Naturalteilung 
in der Eifel. Zunächst ist es besonders die vollständige Veränderung des 
bestehenden Wirtschaftssystems, welche bei einer jedesmaligen Teilung not 
wendig wird und die für die Eifel, wo nur durch Aufzucht und Züchtung 
von Vieh eine Wirtschaft Erfolge aufweisen kann, von grösstem Nachteil ist. 
Denn gerade die bäuerlichen Wirtschaften mit Aufzucht von Vieh müssen 
in erster Linie in ihrer Form, Grösse und Bewirtschaftung konstant bleiben. 
Nimmt man z. B. einen Bauern an, welcher Pferdezucht treibt, und dieser 
teilt sein kleines Besitztum nur in drei oder auch nur zwei Teile, so wird 
damit die Pferdezucht wie Pferdehaltung, welche ja stets erst bei einem 
mit grösserem Grundbesitz versehenen Eigentum mit Erfolg betrieben werden 
kann, unrentabel werden. Die nunmehrigen Besitzer sind gezwungen, ent 
weder Land zuzukaufen, wodurch bei dem gänzlichen Mangel an Betriebs 
kapital und den hohen Bodenpreisen Schulden entstehen, welche nicht in 
Einklang mit der Rentabilität zu bringen sind, oder sie müssen sich auf 
Rindviehhaltung und Zucht legen. Diese aber erfordert gleichfalls andere 
Einrichtungen und Änderungen, beansprucht auch andere Kenntnisse, welche 
dem in der eigenen Wirtschaft ausschliefslich thätig gewesenen und nur die 
Pferdewirtschaft kennenden Bauer abgehen. . . .. Leider widerstrebt die
	        
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