II. Die wirtschaftliche Bedeutung des rheinischen Erbrechtes.
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einen
Nummern versehene Parzellen aneinanderliegen und wirtschaftlich
vorge
Plan bilden. Auf der anderen Seite aber sind auch Erbteilungen
kommen, deren Fortschreibung im Kataster nicht veranlafst ist. Die grölste
Parzellierung weisen die Wiesen auf, welche weniger der Veräulserung unter
liegen, eine grosse Nachfrage besitzen und bei einem etwaigen Verkauf durch
die grosse Konkurrenz einen hohen Preis erzielen. Unter diesen Verhält
nissen ist die weitere wünschenswerte Ausdehnung des Futterbaus und damit
die Viehhaltung durch Übergang zu einer rationellen Fruchtwechselwirtschaft
ohne vorherige wirtschaftliche Zusammenlegung der Grundstücke nicht mög
lich, wie dieses auch die Rentabilitätsberechnungen erweisen“. Weiter er
wähnt Otto die hohen Grundstückpreise (S. 118): „Auf die hohen Preise des
Grund und Bodens und die dadurch hervorgerufenen ungünstigen Zustände
hat einmal das herrschende Erbschaftssystem, wonach jeder Erbe seine Ab
findung in natura erhält, einen wesentlichen fördernden Einflufs, sodann aber,
und das dürfte, wie später näher erörtert wird, mit ein Grund für das Steigen der
Preise in den letzten Jahren sein, ist die Kreditbefriedigung durch gegründete
Darlehnskassen eine sehr leichte und in dieser Hinsicht allzuleichte. Bei
dem an sich schon herrschenden Kleinbesitz in Nohn wird durch die
Naturalteilung, wie früher erwähnt, in der Regel der Besitz für jeden Erben
so klein, dafs, wenn derselbe in Nohn dauernd bleiben will, bei der zur
Ernährung einer Familie notwendigen Flächengrösse unbedingt Land zu
erworben werden muss. Bei den Erben der mittleren und grösseren Besitzer
kommt dazu ein falscher Stolz und Ehrgeiz. Dieselben schaffen sich sogar
oft schon auf ihrem ererbten Kleinbesitz Pferde bezw. Ochsen an, obgleich
nur Kühe als Arbeitsvieh am Platze wären, sicher rechnend, dals demnächst
eine Gelegenheit zum Kauf oder zur Pachtung sich bieten wird. Anschlielsend
hieran sprechen noch andere Gründe gegen das System der Naturalteilung
in der Eifel. Zunächst ist es besonders die vollständige Veränderung des
bestehenden Wirtschaftssystems, welche bei einer jedesmaligen Teilung not
wendig wird und die für die Eifel, wo nur durch Aufzucht und Züchtung
von Vieh eine Wirtschaft Erfolge aufweisen kann, von grösstem Nachteil ist.
Denn gerade die bäuerlichen Wirtschaften mit Aufzucht von Vieh müssen
in erster Linie in ihrer Form, Grösse und Bewirtschaftung konstant bleiben.
Nimmt man z. B. einen Bauern an, welcher Pferdezucht treibt, und dieser
teilt sein kleines Besitztum nur in drei oder auch nur zwei Teile, so wird
damit die Pferdezucht wie Pferdehaltung, welche ja stets erst bei einem
mit grösserem Grundbesitz versehenen Eigentum mit Erfolg betrieben werden
kann, unrentabel werden. Die nunmehrigen Besitzer sind gezwungen, ent
weder Land zuzukaufen, wodurch bei dem gänzlichen Mangel an Betriebs
kapital und den hohen Bodenpreisen Schulden entstehen, welche nicht in
Einklang mit der Rentabilität zu bringen sind, oder sie müssen sich auf
Rindviehhaltung und Zucht legen. Diese aber erfordert gleichfalls andere
Einrichtungen und Änderungen, beansprucht auch andere Kenntnisse, welche
dem in der eigenen Wirtschaft ausschliefslich thätig gewesenen und nur die
Pferdewirtschaft kennenden Bauer abgehen. . . .. Leider widerstrebt die