Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (3)

Schlussbetrachtungen. 
171 
Lage der Abfindlinge bei Begünstigung und Nichtbegünstigung des Guts 
übernehmers in beiden Fällen ein ähnliches Bild. In Pommern kann nach 
diesen Erhebungen ebenfalls nicht die Rede davon sein, dals die Anerben 
sitte die weichenden Erben in das Proletariat versinken lasse. 
Das Ergebnis ist im allgemeinen, dass bei Begünstigung des Über 
nehmers die Miterben eine brauchbare Erziehung und Ausbildung genielsen, 
einen sicheren Rückhalt haben und eine Existenz zu gründen vermögen, 
die oft besser und sicherer ist als die des Gutsübernehmers, während dort, 
wo eine Begünstigung des Übernehmers nicht üblich ist, oft alle Teile 
schlecht fahren und der Gefahr, ins Proletariat zu versinken, viel näher 
stehen als im ersten Falle. 
Rücksicht auf die weichenden Erben kann also gegen ein Anerben 
recht nicht geltend gemacht werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer