Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (3)

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Schlussbetrachtungen. 
sie von einer Vorstellung der Durchschnittslage der grundbesitzenden Be 
völkerung in dem betr. Kreise ausgehen. Immerhin lässt sich daraus bei 
der genauen Kenntnis, welche die Gemeindevorsteher von den Verhältnissen 
der ansässigen Familien wohl durchweg besitzen, ein im ganzen zutreffendes 
Bild gewinnen. In der folgenden Tabelle sind alle diejenigen Mitteilungen 
zusammengestellt worden, welche sich auf das Ergehen der Abfindlinge und 
des Übernehmers gleichzeitig beziehen und über alle Beteiligte das gleiche 
Urteil abgeben. Derartige Angaben liegen für 406, d. h. mehr als ¾ aller 
Vererbungs-Fälle vor. Für einige 30 findet sich entweder gar kein, oder 
nur ein unvollständiger Nachweis, rund 60 (58) nicht in der Tabelle ent 
haltene Fälle erfordern eine gesonderte Behandlung. 
Davon war in ... Fällen die soziale Lage 
Kreis 
Zahl der in 
des Annehmers und der abgefundenen Miterben 
Betracht 
a) mit besonderer Be 
(„aller Beteiligten“) 
gezogenen 
günstigung des Über 
Vererbungs 
nehmers 
ziemlich 
gut und 
fälle 
schlecht 
b) ohne eine solche 
mässig 
sehr gut 
Grimmen 
Greifswald 
Anklam 
Greifenberg 
Greifenhagen 
Bütow. 
Schlawe 
Bublitz 
Neustettin 
304 
Summa 
325 
Summa 
100 
Die Tabelle zeigt, in welcher Weise nach Eintritt des Erbfalls oder 
der Hofesübergabe das Schicksal der auf dem Hofe geborenen Geschwister 
gemeinschaft, die nun meist endgiltig aufgelöst wurde, sich in seiner Ge-
	        
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