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Schlussbetrachtungen.
sie von einer Vorstellung der Durchschnittslage der grundbesitzenden Be
völkerung in dem betr. Kreise ausgehen. Immerhin lässt sich daraus bei
der genauen Kenntnis, welche die Gemeindevorsteher von den Verhältnissen
der ansässigen Familien wohl durchweg besitzen, ein im ganzen zutreffendes
Bild gewinnen. In der folgenden Tabelle sind alle diejenigen Mitteilungen
zusammengestellt worden, welche sich auf das Ergehen der Abfindlinge und
des Übernehmers gleichzeitig beziehen und über alle Beteiligte das gleiche
Urteil abgeben. Derartige Angaben liegen für 406, d. h. mehr als ¾ aller
Vererbungs-Fälle vor. Für einige 30 findet sich entweder gar kein, oder
nur ein unvollständiger Nachweis, rund 60 (58) nicht in der Tabelle ent
haltene Fälle erfordern eine gesonderte Behandlung.
Davon war in ... Fällen die soziale Lage
Kreis
Zahl der in
des Annehmers und der abgefundenen Miterben
Betracht
a) mit besonderer Be
(„aller Beteiligten“)
gezogenen
günstigung des Über
Vererbungs
nehmers
ziemlich
gut und
fälle
schlecht
b) ohne eine solche
mässig
sehr gut
Grimmen
Greifswald
Anklam
Greifenberg
Greifenhagen
Bütow.
Schlawe
Bublitz
Neustettin
304
Summa
325
Summa
100
Die Tabelle zeigt, in welcher Weise nach Eintritt des Erbfalls oder
der Hofesübergabe das Schicksal der auf dem Hofe geborenen Geschwister
gemeinschaft, die nun meist endgiltig aufgelöst wurde, sich in seiner Ge-