Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (3)

IV. Kapitel. 
Die bestehenden Erbgewohnheiten im Bezirk des Land 
gerichts Greifswald. 
Für die Darstellung der Erbgewohnheiten in diesem den grössten Teil 
Vorpommerns umfassenden Gebiet standen die Berichte der Königl. Landrats 
ämter und Amtsgerichte sowie deren Zusammenfassung durch Bericht des 
Landgerichts und der Regierungen zu Stralsund und Stettin zur Verfügung. 
Das von denselben für die vorliegende Arbeit gebotene Material hat für 
die einzelne Bezirke sehr verschiedenen Umfang. Statistische Mitteilungen 
enthalten z. B. nur zwei derselben; da auch noch teilweise Berichte der 
Landräte und Amtsgerichte über dieselben Gebiete unter einander abweichen, 
war es nicht immer möglich aus denselben ein klares Bild über die ein 
schlägigen Verhältnisse zu gewinnen. Die Ermittelungen einer im Jahre 
1896 vom Verfasser dieses Kapitels unternommenen Studienreise boten 
daher eine sehr erwünschte Ergänzung der Berichte. Die Methode der 
Nachforschung war etwa folgende: Zunächst wurden durch eine Be 
sprechung mit dem Landrate oder einzelnen Amtsrichtern des Kreises 
die Lage der ländlichen Bevölkerung im allgemeinen, der Besitzwechsel, 
die Erbgewohnheiten festgestellt und die schriftlichen Berichte in den 
Punkten, in welchen Unklarheiten noch bestanden, ergänzt. Sodann wurde 
durch Besprechung mit Landwirten, sowohl Rittergutsbesitzem und Pächtern 
wie auch bäuerlichen Gemeindevorstehern, welche wegen ihrer Stellung im 
öffentlichen Leben und ihrer Erfahrung als besonders geeignet erschienen 
erstens deren allgemeine Ansichten über die einschlägigen Verhältnisse fest 
gestellt und zweitens möglichst viele einzelne Fälle von Besitzwechsel und 
Vererbung in Betracht gezogen. 
Diese Bemühungen waren erfolgreich; die meisten Grofsgrundbesitzer 
besalsen einen vorzüglichen Überblick über einen weiteren Umkreis und 
Gemeindevorsteher und andere kleinere Landwirte waren meist sehr genau 
über ihre eigenen und gelegentlich noch über benachbarte Gemeinden unter 
richtet. Erst in letzter Linie benutzte der Verfasser die Grundbücher und 
Steuerlisten, um die erhaltenen Einzel-Angaben zu vervollständigen und zu 
vergleichen; zu umfangreicheren Auszügen aus denselben fehlte leider die 
Zeit. Dank dem Entgegenkommen aller Beteiligten, wird es möglich sein, 
die Verhältnisse in dem vorliegenden Gebiet eingehend zu behandeln.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer