Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (3)

Einleitung. 
Von der Wirtschaftsfläche entfielen auf die Betriebe 
5—20 ha 
unter 5 ha 
20—100 ha über 100 ha 
im Reg.-Bez. Magdeburg 
10,81 % 
39,32% 
18,81% 
31,06% 
Merseburg 
11,95  
28,15  
35,73  
24,17  
Erfurt 
18,08  
35,66  
22,31  
23,95  
Der Reg.-Bez. Erfurt trägt danach einen bemerkenswert klein- bezw. 
mittelbäuerlichen Charakter; Grossbetriebe (über 100 ha) wie grossbäuerliche 
Wirtschaften (20—100 ha) treten stark zurück, während der Mittel-, Klein 
und Parzellenbetrieb mit 57,97 % den grösseren Teil der Wirtschaftsfläche 
in Anspruch nimmt. Im Reg.-Bez. Magdeburg hingegen erreichen diese 
Betriebe unter 20 ha nur 29,62 % der Fläche, mittlere und Grossbetriebe 
stehen hier bei weitem voran. Der Reg.-Bez. Merseburg endlich nimmt 
eine vermittelnde, doch mehr sich Magdeburg nähernde Stellung ein. 
Etwas abweichend von dieser Gestaltung der Betriebsverhältnisse 
erweist sich die Verteilung des Bodeneigentums. Eigentum und Betrieb 
sind namentlich in der sächsischen Landwirtschaft nicht identisch, weil hier 
die Landpacht einen relativ beträchtlichen Umfang hat. Von der gesamten 
Wirtschaftsfläche betrug das Pachtland') 
38,05 Prozent der Wirtschaftsfläche 
bei den Betrieben unter 2 
von 2—5 
23,61 
„ 2 
5—20 
14,51 
" 
6,96 
20—100  
37,86 
über 
100  
Dieser Faktor der Verpachtung wird nun eliminiert in der Statistik 
der ländlichen Privatbesitzungen, welche auf Grund der Gebäudesteuer 
revision von 1893 aufgenommen wurde. Unter „ländlicher Privatbesitzung“ 
ist jeder einheitlich bewirtschaftete, zu dem besteuerten Wohngebäude ge 
hörige Betrieb zu verstehen, unter Einschluss etwaiger Arbeiterstellen, abver 
pachteten Landes, sowie der Vorwerke. Getrennt liegende, in einer Hand 
vereinigte Betriebe werden freilich nicht als ein Besitztum, sondern ein 
zeln gezählt, sodass auch hier die Ermittlung der Eigentumsverteilung un 
vollständig bleibt. Einen besondern Wert hat diese Zählung dadurch, dass 
die ländlichen Privatbesitzungen nicht bloss nach Flächenmassen, sondern 
nach der Höhe der Reinerträge statistisch erfasst wurden. Mögen bei der 
Feststellung derselben vielfach Fehler vorgekommen sein, und die Ent 
wickelung während der letzten Jahrzehnte mannigfache Verschiebungen bewirkt 
haben, ohne Zweifel sind für eine generelle Orientierung jene Reinerträge 
ein ganz brauchbarer Massstab. Sie sind ein besserer Anhalt zur wirt 
schaftlichen und sozialen Beurteilung der Besitzverhältnisse, als die in 
ihrem wirtschaftlichen Werte lokal so wechselnden Arealeinheiten. Nach 
der Zählung von 1893 wurden nun ermittelt Privatbesitzungen2) 
’) Anlagen Tabelle IV. 
2) Anlagen Tabelle VI.
	        
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