Einleitung.
Von der Wirtschaftsfläche entfielen auf die Betriebe
5—20 ha
unter 5 ha
20—100 ha über 100 ha
im Reg.-Bez. Magdeburg
10,81 %
39,32%
18,81%
31,06%
Merseburg
11,95
28,15
35,73
24,17
Erfurt
18,08
35,66
22,31
23,95
Der Reg.-Bez. Erfurt trägt danach einen bemerkenswert klein- bezw.
mittelbäuerlichen Charakter; Grossbetriebe (über 100 ha) wie grossbäuerliche
Wirtschaften (20—100 ha) treten stark zurück, während der Mittel-, Klein
und Parzellenbetrieb mit 57,97 % den grösseren Teil der Wirtschaftsfläche
in Anspruch nimmt. Im Reg.-Bez. Magdeburg hingegen erreichen diese
Betriebe unter 20 ha nur 29,62 % der Fläche, mittlere und Grossbetriebe
stehen hier bei weitem voran. Der Reg.-Bez. Merseburg endlich nimmt
eine vermittelnde, doch mehr sich Magdeburg nähernde Stellung ein.
Etwas abweichend von dieser Gestaltung der Betriebsverhältnisse
erweist sich die Verteilung des Bodeneigentums. Eigentum und Betrieb
sind namentlich in der sächsischen Landwirtschaft nicht identisch, weil hier
die Landpacht einen relativ beträchtlichen Umfang hat. Von der gesamten
Wirtschaftsfläche betrug das Pachtland')
38,05 Prozent der Wirtschaftsfläche
bei den Betrieben unter 2
von 2—5
23,61
„ 2
5—20
14,51
"
6,96
20—100
37,86
über
100
Dieser Faktor der Verpachtung wird nun eliminiert in der Statistik
der ländlichen Privatbesitzungen, welche auf Grund der Gebäudesteuer
revision von 1893 aufgenommen wurde. Unter „ländlicher Privatbesitzung“
ist jeder einheitlich bewirtschaftete, zu dem besteuerten Wohngebäude ge
hörige Betrieb zu verstehen, unter Einschluss etwaiger Arbeiterstellen, abver
pachteten Landes, sowie der Vorwerke. Getrennt liegende, in einer Hand
vereinigte Betriebe werden freilich nicht als ein Besitztum, sondern ein
zeln gezählt, sodass auch hier die Ermittlung der Eigentumsverteilung un
vollständig bleibt. Einen besondern Wert hat diese Zählung dadurch, dass
die ländlichen Privatbesitzungen nicht bloss nach Flächenmassen, sondern
nach der Höhe der Reinerträge statistisch erfasst wurden. Mögen bei der
Feststellung derselben vielfach Fehler vorgekommen sein, und die Ent
wickelung während der letzten Jahrzehnte mannigfache Verschiebungen bewirkt
haben, ohne Zweifel sind für eine generelle Orientierung jene Reinerträge
ein ganz brauchbarer Massstab. Sie sind ein besserer Anhalt zur wirt
schaftlichen und sozialen Beurteilung der Besitzverhältnisse, als die in
ihrem wirtschaftlichen Werte lokal so wechselnden Arealeinheiten. Nach
der Zählung von 1893 wurden nun ermittelt Privatbesitzungen2)
’) Anlagen Tabelle IV.
2) Anlagen Tabelle VI.