Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (3)

Teil I. 
Die Grundbesitzverteilung und ihre historischen 
Grundlagen. 
Erstes Kapitel. 
Die heutige Grundbesitzverteilung. 
In den sechziger Jahren wurden 3 826 971 ha ertragsfähige Liegen 
schaften in Brandenburg zur Grundsteuer eingeschätzt.*) Davon entfielen 
8,6% auf städtische, 47,3% auf ländliche Gemeindebezirke, 44,1% auf 
selbständige Gutsbezirke. Mehr als 1 Million Hektar (= 28,5% der genannten 
Fläche) waren tatsächlich oder rechtlich dem freien Verkehr entzogen, fast 
davon als öffentlicher Besitz, ein reichliches Viertel als Lehn- und 
Fideikommißgut. Je etwa die Hälfte von beiden Kategorien bestand aus 
Forstland. 
Der Prozentsatz des dem freien Verkehr zugänglichen Privatbesitzes 
betrug in den Gutsbezirken, wozu auch die Forstgutsbezirke zählten, weniger 
als die Hälfte (47,7%). In den Stadtbezirken stieg er auf 64,9, in den 
Landgemeinden auf 94,9% 
Nach Umfang des gebundenen Besitzes stand Brandenburg an der 
Spitze aller Provinzen. Der Staatsdurchschnitt war 23,45, der Durchschnitt 
der östlichen Provinzen 22,71, der westlichen Provinzen 24,50%. Doch 
blieb der Ertragsanteil des festen Besitzes in Brandenburg mit 22,32% des 
Gesamtertrages — wegen des großen Umfanges der Forsten — hinter dem 
Flächenanteil zurück. Seit der Grundsteuereinschätzung haben sich diese 
Verhältnisse nicht sehr stark geändert. 
Die Fideikommißfläche nahm Ende 1903 im Staatsdurchschnitt 6,03% 
der Gesamtfläche ein, im Reg.-Bez. Potsdam 8,0%, in Frankfurt 7,9%. Die 
absoluten Größen sind: 164 741,7 ha (darunter 67 357,7 ha Wald) im 
Reg.-Bez. Potsdam, 152 490,6 ha (darunter 94 089,5 ha Wald) im Reg.-Bez. 
Frankfurt. 
’) Vgl. Tabelle 1 im Anhang.
	        
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