Teil I.
Die Grundbesitzverteilung und ihre historischen
Grundlagen.
Erstes Kapitel.
Die heutige Grundbesitzverteilung.
In den sechziger Jahren wurden 3 826 971 ha ertragsfähige Liegen
schaften in Brandenburg zur Grundsteuer eingeschätzt.*) Davon entfielen
8,6% auf städtische, 47,3% auf ländliche Gemeindebezirke, 44,1% auf
selbständige Gutsbezirke. Mehr als 1 Million Hektar (= 28,5% der genannten
Fläche) waren tatsächlich oder rechtlich dem freien Verkehr entzogen, fast
davon als öffentlicher Besitz, ein reichliches Viertel als Lehn- und
Fideikommißgut. Je etwa die Hälfte von beiden Kategorien bestand aus
Forstland.
Der Prozentsatz des dem freien Verkehr zugänglichen Privatbesitzes
betrug in den Gutsbezirken, wozu auch die Forstgutsbezirke zählten, weniger
als die Hälfte (47,7%). In den Stadtbezirken stieg er auf 64,9, in den
Landgemeinden auf 94,9%
Nach Umfang des gebundenen Besitzes stand Brandenburg an der
Spitze aller Provinzen. Der Staatsdurchschnitt war 23,45, der Durchschnitt
der östlichen Provinzen 22,71, der westlichen Provinzen 24,50%. Doch
blieb der Ertragsanteil des festen Besitzes in Brandenburg mit 22,32% des
Gesamtertrages — wegen des großen Umfanges der Forsten — hinter dem
Flächenanteil zurück. Seit der Grundsteuereinschätzung haben sich diese
Verhältnisse nicht sehr stark geändert.
Die Fideikommißfläche nahm Ende 1903 im Staatsdurchschnitt 6,03%
der Gesamtfläche ein, im Reg.-Bez. Potsdam 8,0%, in Frankfurt 7,9%. Die
absoluten Größen sind: 164 741,7 ha (darunter 67 357,7 ha Wald) im
Reg.-Bez. Potsdam, 152 490,6 ha (darunter 94 089,5 ha Wald) im Reg.-Bez.
Frankfurt.
’) Vgl. Tabelle 1 im Anhang.