Wirtschaftliche und soziale Wirkungen der bestehenden Erbgewohnheiten. 145
einzelner Käufer die Acker wieder an sich zu nehmen und das Spiel von
neuem zu beginnen“ *)
Es wird sich demnach nicht in Abrede stellen lassen, dass im Real
teilungsgebiet durch die „sinnlose Wut“ 2), Land zu kaufen oder zu pachten,
die Preise auf eine übermässige Höhe getrieben werden, bei der eine an
gemessene Verzinsung des Bodenkapitals ausgeschlossen ist. Diese Folge
erscheinung mag für solche Kleinbesitzer, welche in einer anderen
Berufsthätigkeit eine lohnende Erwerbsquelle besitzen, minder bedenk
lich sein; für sie handelt es sich nicht um Erzielung eines rechnungs
mässigen Reinertrags, sondern um die Verwertung von sonst brach
liegenden Teilen der Arbeitskraft ihrer selbst und ihrer Angehörigen,
sowie um die Gewinnung von Lebensmitteln für den eigenen Gebrauch.
Sie brauchen ihre Arbeitskraft nicht in Anrechnung zu bringen, und in
folgedessen gestaltet sich trotz der hohen Preise für sie die Ausnutzung
des Bodens noch vorteilhaft. Wenn dieselben freilich, wie nicht selten,
mit ungenügenden Mitteln kaufen und in die Schlingen eines Wucherers
geraten, dann ist häufig auch ihr Ruin besiegelt. Weit verhängnisvoller
ist von vornherein die anormale Höhe der Bodenpreise für die vom landwirt
schaftlichen Betrieb ausschliesslich lebenden Besitzer. Da ihnen keine andere
Einnahmequelle zur Verfügung steht, müssen sie auf Erzielung eines ange
messenen Reinertrags aus ihrer Wirtschaft sehen. Bei der Höhe der Grund
stückspreise wird die Gewinnung eines dem Kapitalwert und der Schulden
last entsprechenden Überschusses jedoch fast ganz unmöglich gemacht, und
daher bildet der Landerwerb dort in der That eine häufige Ursache zu
starker Belastung mit Schulden.
3. Einfluss der Realteilung auf die Verschuldung.
Die durch die gegenwärtige Gestaltung des Erbüberganges in den
Gebieten der Realteilung hervorgerufene Verschuldung ist durch allgemeine
statistische Daten schwer erweisbar, da in kleinbäuerlichen Kreisen an
Stelle des leichter erkennbaren Hypothekarkredits der nur schwer er
fassbare Personalkredit im grossen Umfang zu treten pflegt. Selbst
die Veranlagungen zur Ergänzungssteuer können keine hinreichende Auskunft
geben, da nicht selten im Interesse des Kredits oder auf Wunsch der
Gläubiger Schuldverpflichtungen verschwiegen werden. Bei einer Ver
gleichung mit den Gebieten geschlossener Vererbung darf ferner nicht ver
gessen werden, dass kleinbäuerliche Güter ohne Nebenerwerb eine ge
ringere Verschuldungsfähigkeit als grossbäuerliche Wirtschaften besitzen;
von einem absolut grösseren Ertrage lässt sich eben leichter die Hälfte
oder ein Viertel als Schuldzinsen abführen, als von einem geringeren.
Eine umfassende, allerdings ältere Erhebung über den Umfang hypo
’) Jahresbericht für 1888. S. 4.
*) Schrift d. Vrs. fr. Sozialpolitik. Bd. 54. Ländliche Arbeiterverhältnisse (Prov.
Sachsen). S. 497.
Vererbung des ländlichen Grundbesitzes. VIII. Sachsen,