Full text: Lehrbuch des deutschen Civilprozessrechts ([Hauptbd.])

Reihenfolge und Eventualbehandlung verschiedener Streitpunkte. 303 
Wird die Einlassung vom Beklagten nicht verweigert, so kann ergänzend 
durch richterliche Verfügung die Reihenfolge angeordnet werden (s. oben 
S. 301 lit. a). Nur richterliche Anordnung im Amtsgerichtsprozefs (§ 465, hier 
gesetzliche Reihenfolgebehandlung nur bezüglich der Unzuständigkeitseinrede 
und im (landgerichtlichen) Urkundenprozefs (§ 557). Näheres unten § 145. 
In ähnlicher Weise wird auch für solche Prozefsmängel, die nur einzelne 
Prozefshandlungen betreffen, die Geltendmachung vor dem Eintritt in die 
mündliche Verhandlung über andre Streitpunkte, insbesondre die Hauptsache 
innerhalb der nächsten mündlichen Verhandlung vorgeschrieben (§ 267, s. unten 
§ 148). 
b) Dagegen wird auf die gleichzeitige Vorschützung mehrerer 
den Anspruch betreffender Verteidigungsmittel (besonders Ein 
reden) oder mehrerer auf den gleichen Streitpunkt bezüglicher 
Beweismittel oder Beweiseinreden im allgemeinen nur indirekt 
hingearbeitet, — nämlich dadurch, dafs bei „nachträglichem“ und 
so die „Erledigung des Rechtsstreits verzögerndem Vorbringen 
solcher Rechtsbehelfe, das „zeitiger erfolgen konnte,“ das Gericht 
von Amtswegen eine prozessuale Geldstrafe verhängen kann. 
Das Gericht erreicht diesen Erfolg in der Weise, dals es „für 
die durch das neue Vorbringen veranlafste nochmalige Beweis 
anordnung“ die besondere Erhebung einer Gebühr, also 
einer Gebühr, die an sich nach den Kostengesetzen nicht zu er 
legen sein würde und die somit als eine Strafgebühr in Be 
tracht kommt, beschliefst (Ger.Kost.G. § 48)'. Ein eigentlicher ge 
setzlicher Ausschlufs, die Nichtberücksichtigung solcher nachträg 
lichen Rechtsbehelfe, gilt dagegen nur in sehr engen Grenzen, 
nämlich nur insoweit, als das Gesetz das sog. Souveränitätsrecht 
des Gerichts noch aufrechterhalten hat. Kraft desselben können 
„Verteidigungsmittel, welche von dem Beklagten nachträglich vor 
— „auf Antrag zurückgewiesen werden, wenn 
gebracht werden, 
durch deren Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits verzögert 
werden würde und das Gericht die Überzeugung gewinnt, dals der 
Beklagte in der Absicht, den Prozefs zu verschleppen oder aus 
grober Nachlässigkeit die Verteidigungsmittel nicht früher vor 
gebracht hat“ (§ 252). Entsprechend gilt, dafs der Antrag auf 
Erhebung neuen Zeugen- und Urkundenbeweises nach Erlassung 
eines Beweisbeschlusses bezüglich der schon in diesem unter Be 
weis gestellten Thatsachen aus dem gleichen Grunde (objektiver 
Verzögerlichkeit und subjektiv doloser oder grob kulposer Verschul 
dung der Verzögerung) „zurückzuweisen ist“ — die Vorbringung 
neuen Urkunden wenigstens dann, wenn dieselben im Besitz einer 
dritten, nicht prozefsbeteiligten Person, Privatperson oder Behörde 
Es unter 
sich befinden (§ 339, 398 in Verb. mit § 393, 397)2. 
liegen also die Vorbedingungen der Präklusion der richterlichen 
1 Der Beschlufs ist beschwerdefähig (§ 48, 2 cit. in Verb. m. § 531 ff. C.P.O.). 
2 Das Souveränitätsrecht wird erfahrungsmässig sehr wenig gebraucht, da besonders 
im Anwaltsprozesse der Rechtsanwalt Bedenken trägt, die Kalumnienbeschuldigung gegen 
den Kollegen zu erheben. (Wach, Enquête 1887, 107.) Mit Recht gestattet österr. E. 
§ 194. 285 die Abschneidung auch ex officio
	        
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