Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (7)

Anlage V. 
(81) 
Der Vater erkennt noch an, daß etwaige hier nicht mit aufgeführte Schulden infolge 
dieser Abteilung auf ihn übergegangen und von ihm allein zu berichtigen sind. 
§ 5. 
Die Erschienenen willigen darin, daß der Annehmer F. S. als Eigentümer der mehr 
gedachten Grundstücke Band ... Blatt ... von L. eingetragen werde, und letzterer beantragt 
diese Eintragung. 
Schließlich wird noch um Erteilung einer Ausfertigung dieser Verhandlung zu Händen 
des abteilenden Vaters gebeten. 
V. g. u. 
(Unterschriften.) 
Beglaubigt der Amtsrichter. 
pesitzes. VII. Schleswig-E 
Vererbung des ländlichen Grui
	        
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