VII. Schleswig-Holstein
(64)
II. Gemeingut
1, den auf der unter No. I 1 benannten Stavenstelle vorhandenen Gebäuden,
1800,00
als Wohnhaus und Backhaus, nach der Bruder- und Schwestertaxe geschätzt zt
2, den vom Erblasser in stehender Ehe erworbenen Grundstücken:
Acker groß im ganzen 1 ha 55 ar 81 qm, geschätzt nach der Bruder- und
1 247,00
Schwestertaxe zu
3 der von der Witwe während der fortgesetzten ehelichen Gütergemeinschaft
gekauften, in der Marsch belegenen, Parzelle groß 1 ha 04 ar 21 qm, ge
2200,00
schätzt zu .
2 787,00
4. Inventar, Beschlag und Mobiliar, geschätzt zu
8034,00
Summe des Gemeinguts
11 097,00
Summe des Sonderguts
19 131,00
Gesamtaktivmasse
B. Passivmasse
2 500,00
1. Eingetragene Abnahme für die Witwe X. N., geschätzt zu
600,00
2. Lose Schulden im ganzen
2 787,00
3. Die statt einer Abnahme an die Wittwe des Erblassers zu zahlenden
wofür dieselbe Beschlag u. Inventar der Stelle gegen die Taxsumme übernimmt
5 887,00
Betrag der Passiva
19 131,00
Betrag der Aktiva
13 244,00
Betrag der reinen Masse
Werden die Passiva auf Sondergut und Gemeingut verteilt, so ergibt sich:
7 682,23
a) ein reines Sondergut zu
5 561,77
b) ein reines Gemeingut zu
Ergibt 13 244,00
§ 3.
Nach den Bestimmungen des Jütschen Lows fällt:
a) das reine Sondergut zu 7682 M 23 Pf. an die 5 Kinder des Erblassers nach Kopf
zahl unter Beobachtung des Geschlechtsunterschiedes und erhält demnach, da 3 Söhne und
2 Töchter vorhanden sind, jeder Sohn ¼ gleich 1920 M 55¾ Pf., jede Tochter 1/ gleich
960 M 27 7/8 Pf.
b) das reine Gemeingut zu 5561 M 77 Pf. an die Kinder und die Witwe des Erb
lassers, so daß die Witwe und die Söhne je 1 gleich 1112 M 35 2/ Pf., jede Tochter 1/10
gleich 556 M 177/10 Pf. erhält.
Demnach erhält:
1112,35
1. die Witwe A. N. rund
2. der Sohn B. N.:
1920 M 55¾ Pf.
a) vom Sondergut
1112 M 35 2/ Pf.
b) vom Gemeingut
zusammen rund 3032 M 91 Pf.
21 M 11 Pf.
abzüglich ¼ der gerichtlichen Regulierungskosten .
3011,80
. .
im Reste
3. die Tochter C. N.:
960 M 277 Pf.
a) vom Sondergut
556 M 17 7/10 Pf.
b) vom Gemeingut
zusammen rund 1516 M 46 Pf.
10 M 56 Pf.
abzüglich Kosten
1 505,90
im Reste
3011,80
4. der Sohn D. N. wie zu 2
1 505,90
5. die Tochter E. N. wie zu 3
3011,80
6. der Sohn F. N. wie zu 2
Erfüllt die reine Masse zu 13 244 M — Pf. abzüglich der Gerichtskosten
84 M 45 Pf
mit
mit 13 159,55