Inhaltsverzeichnis : Civilistische Erörterungen (1)

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hoc  opera,  sed  fortuito  inuenerit,  sehr  laͤcherlich,
und  der  Construction  in  den  Worten:  dimidium
domino  soli  concessit,  fehlet  es  ganz  und  gar  an
einem  schicklichen  Sinne  und  gehoͤrigen  Zusammenhange. ¬
  Ueber  das  eigentliche  Alter  und  den  Werth
des  Codex,  in  welchem  jene  ungereimte  Leseart
befindlich  seyn  soll,  lässet  sich  Fornerius  auch
im  mindesten  nicht  heraus;  ich  bezweifele  daher
dessen  Avthenticitaͤt  um  so  viel  mehr.
Zoannettus")  sucht  den  Knoten  in  der
L.  3.  §.  10.  D.  de  lur.  fisci,  und  will  ihn  vermittelst
folgender  Emendation  auflösen.  Er  streichet  ro
religiosisue  aus,  und  lieset:  Si  in  locis  fiscalibus,
vel  publicis,  NON  ETIAM  RELIGIOSIS,  aut  in
monimentis  thesaari  reperti  fuerint.  Zur  Bestaͤrkung
dieser  Leseart  beruft  er  sich  gleich  dem  Fornerius
auf  einen  sehr  alten  Coder,  den  er  nicht  nennt,  sondern ¬
  nur  in  dem  Prooͤmium  seines  critischen  Werks
mit  der  Lobeserhebung  beehret,  daß  derselbe  auctoritate ¬
  antiquissima  fidelior  sey.  Mag  diese  Lobeserhebung ¬
  immerhin  dem  Zoannettus  auf  sein
Wort
m)  Zoannettus  Restitutt.  ad  libb.  L.  Dig.  cap.  XXVII.  in
Ottonis  Thes.  iur.  rom.  Tom.  IIII.  p.  664.
            
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