Geschichtliche Darstellung. Der Adel.
357
1. Kreis Plön
davon fideikommissarisch gebunden
Fläche
Größenklasse
Anzahl
Fläche
Anzahl
unter 500 ha
1726
976
= 56,6%
500—1000 ha
3018
2452
= 81,2
1000—2000 ha
16925
13949
= 82,5
über 2000 ha
37542
29786
—79,4
zusammen
59211
47163
-79,6%
2. a) Kreis Oldenburg
ohne die herzogl. oldenburg. Fideikommiß-Güter.
unter 500 ha
4888
500—1000 ha
3109
1000—2000 ha
11259
3008
= 26,7 %
9030
über 2000 ha
6786
— 75,1
zusammen
9794
28286
= 34,9%
2. b) Kreis Oldenburg
mit den herzogl. oldenburg. Fideikommiß-Gütern
unter 500 ha
5777
890
= 15,6 %
500—1000 ha
7433
4324
= 58,2
1000—2000 ha
12986
4736
= 36,4
über 2000 ha
19991
17747
——88,7
zusammen
46187
27696
= 59,9%
pflegt 7000 M jährlich nicht zu überschreiten, die Brüder erhalten regel
mäßig je etwa 2000 M, die Schwestern 1000 M. „Das sind Lasten, die die
hiesigen Fideikommisse wohl zu tragen vermögen.“*) Im übrigen ist über
den Inhalt der Stiftungsurkunden nichts bekannt.
3. Die heutige Vererbung des ungebundenen Grossgrundbesitzes.
Auch dort, wo es zu einer rechtlichen Bindung des Grundbesitzes nicht
gekommen ist, macht sich ein Umschwung in der Vererbungsweise bemerkbar.
Schon im Jahre 1850 steigt der Prozentsatz der durch Erbschaft erworbenen
Güter in der obersten Größenklasse (über 1000 ha) auf 81 %, in der zweiten
(500—1000 ha) auf 47,6%, in der untersten Klasse auf 38 %, und die
Tendenz zur Erhaltung des Besitzes in der Familie hat sich bis zur
Gegenwart dauernd verstärkt.
Nach den Berichten der Landräte und Amtsgerichte aus dem Jahre
1894 vollzieht sich die Vererbung des ungebundenen Privatbesitzes folgender
maßen: In Schleswig (besonders Schwansen und Dänisch-Wald), wo es sich
fast nur um kleinere Güter handelt, 2) schließen sie sich im ganzen der Ver
’) Briefliche Äußerung des Grafen zu Rantzau-Rastorf.
2) Vgl. oben S. 354 Text und Anm. 2.