Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (7)

Geschichtliche Darstellung. Der Adel. 
357 
1. Kreis Plön 
davon fideikommissarisch gebunden 
Fläche 
Größenklasse 
Anzahl 
Fläche 
Anzahl 
unter 500 ha 
1726 
976 
= 56,6% 
500—1000 ha 
3018 
2452 
= 81,2 
1000—2000 ha 
16925 
13949 
= 82,5  
über 2000 ha 
37542 
29786 
—79,4 
zusammen 
59211 
47163 
-79,6% 
2. a) Kreis Oldenburg 
ohne die herzogl. oldenburg. Fideikommiß-Güter. 
unter 500 ha 
4888 
500—1000 ha 
3109 
1000—2000 ha 
11259 
3008 
= 26,7 % 
9030 
über 2000 ha 
6786 
— 75,1  
zusammen 
9794 
28286 
= 34,9% 
2. b) Kreis Oldenburg 
mit den herzogl. oldenburg. Fideikommiß-Gütern 
unter 500 ha 
5777 
890 
= 15,6 % 
500—1000 ha 
7433 
4324 
= 58,2  
1000—2000 ha 
12986 
4736 
= 36,4  
über 2000 ha 
19991 
17747 
——88,7  
zusammen 
46187 
27696 
= 59,9% 
pflegt 7000 M jährlich nicht zu überschreiten, die Brüder erhalten regel 
mäßig je etwa 2000 M, die Schwestern 1000 M. „Das sind Lasten, die die 
hiesigen Fideikommisse wohl zu tragen vermögen.“*) Im übrigen ist über 
den Inhalt der Stiftungsurkunden nichts bekannt. 
3. Die heutige Vererbung des ungebundenen Grossgrundbesitzes. 
Auch dort, wo es zu einer rechtlichen Bindung des Grundbesitzes nicht 
gekommen ist, macht sich ein Umschwung in der Vererbungsweise bemerkbar. 
Schon im Jahre 1850 steigt der Prozentsatz der durch Erbschaft erworbenen 
Güter in der obersten Größenklasse (über 1000 ha) auf 81 %, in der zweiten 
(500—1000 ha) auf 47,6%, in der untersten Klasse auf 38 %, und die 
Tendenz zur Erhaltung des Besitzes in der Familie hat sich bis zur 
Gegenwart dauernd verstärkt. 
Nach den Berichten der Landräte und Amtsgerichte aus dem Jahre 
1894 vollzieht sich die Vererbung des ungebundenen Privatbesitzes folgender 
maßen: In Schleswig (besonders Schwansen und Dänisch-Wald), wo es sich 
fast nur um kleinere Güter handelt, 2) schließen sie sich im ganzen der Ver 
’) Briefliche Äußerung des Grafen zu Rantzau-Rastorf. 
2) Vgl. oben S. 354 Text und Anm. 2.
	        
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