Geschichtliche Darstellung. Die Bauern unter Grund-, Gerichts- und Gutsherrschaft. 263
lassung eines Geschlechtes mit aller Sicherheit kennzeichnet, mehr abgesondert für sich.
Sie haben deshalb, obwohl oft nicht viel größer als eine der Hemmer Howen oder selbst
kleiner, besondere Ortsnamen erhalten.*)
Nach der Art ihrer Entstehung unterscheiden sie sich offenbar in keiner Weise von
den Hemmer Howen. Für eine solche Sonderniederlassung ist auch die Bezeichnung Howe
üblich geblieben: Rickelshof bei Heide mit 71 Morgen Land hieß früher Rickelshove.
Rickelshave.
Man kann demnach den Unterschied im dithmarscher Besiedelungsprinzip gegenüber
den holländischen Anlagen an der Niederelbe so kennzeichnen: in der Elbmarsch sind die
„Hufen“ Familienbesitzungen, in Dithmarschen Geschlechterfeldmarken.
Es fragt sich, wer die neuen Gemarkungen an die in den Wurtdörfern schon ansässigen
oder von der Geest zuwandernden Geschlechter austeilte, und nach welchen Grundsätzen
innerhalb der einzelnen Geschlechtsgenossenschaft das Land den Einzelfamilien zugewiesen wurde
Die oberste Leitung des ganzen Deich- und Entwässerungswesens lag unzweifelhaft
— wie in der Elbmarsch — bei den Kirchspielen, die sich in Anlehnung an die alten Wurtdörfer -
(Hemmerwurth, Wesselburen, Wöhrden usw.) bildeten. Den Kirchspielen stand später
die Aufsicht über die Unterhaltung der Deiche zu, sie waren überhaupt der unterste eigentlich -
politische Verband, kleine Föderativstaaten der Bauerschaften und Geschlechter nach
Art der alten Hundertschaften. Wir dürfen einen Vorgang annehmen, welcher der Schilde
rung Cäsars (bell. Gall. VI, 22) entspricht, nur daß die Landzuweisung nicht „in annos
singulos“ erfolgt: „Magistratus ac principes . .. gentibus cognationibusque hominum, qui una
coierunt, quantum et quo loco visum est agri, attribuunt“. 2) Der Umfang der Zuteilung richtete
sich wahrscheinlich nach der Anzahl der zum Geschlechtsverband gehörigen Familien. So
erklärt sich die verschiedene Größe der einzelnen Gemarkungen in der einfachsten Weise.
Auch fiel wohl einem besonders angesehenen Geschlecht, das über zahlreiche unfreie Arbeits
kräfte zum Deichbau und Anbau verfügte, eine größere Feldmark zu. „Agri pro numero
cultorum ab universis occupantur, quos mox inter se secundum dignationem partiuntur“
(TAGTUS, Germ. c. 26). Daß innerhalb der einzelnen Bauerschaft oder Teilgemeinde, des
einzelnen Geschlechts Unterschiede in der Landzumessung an die einzelnen Besitzer gemacht
wurden, ist nicht wahrscheinlich. Es würde dies der demokratischen Verfassung der Sippe
und des Geschlechtsverbandes widersprochen haben.3
In der einzelnen Howe oder Gemarkung der Deichdörfer findet sich erklärlicherweise
nichts, was an eine Gewanneinteilung erinnerte. Unter den Flurnamen, die das Wöhrdener
Kirchenbuch für die Deichdörfer aufführt, gibt es keinen Esk oder Kamp; die Lage der Grund
stücke wird meist durch Ortsbezeichnungen bestimmt: up dem haide Stege, bewesten der
burren, up den suer Wegestücke, by dem Delf-wege (Delf = Graben), benorden der Wetteringe. -
Charakteristischer ist die mehrfach vorkommende Bezeichnung up norde Deeringe.
up suder Deeringe. Deering ist wohl soviel wie Dehling (so heißt eine kleine Gruppe von
Höfen am Dusenddüwelswarf). Delling aber bedeutet in Ostfriesland und Niederland:
niedriges Weideland, Gemeindewiese.*) Daß das Gemeineigentum einer Geschlechtsgenossenschaft -
an solch’ niedrigem Lande in einem Falle bis zur Gegenwart fortdauert, wurde schon
bemerkt (S. 127 Anm. 2)
Wie das Kirchspiel dem Geschlechtsverbande seine Howe zuwies, für die er das entsprechende -
Deichstück zu bauen und die nötigen Entwässerungsgräben gemeinschaftlich
anzulegen hatte, so maß das Geschlecht gegebenen Falls der Einzelfamilie am Wohndeich
eine bestimmte gleiche Breite zu mit der Aufgabe und Befugnis, den Grenzgraben senkrecht -
in das bisherige Weideland hineinzuführen und auf diese Weise ihr Besitztum aus
*) Ich nenne einige mit ihrer Morgenzahl (um das Jahr 1850): zum Kirchspiel Norderwöhrden -
gehören die Deichdörfer: Nannemannhusen (65), Poppenhusen (128), Edemannswurth -
(113), Edemannswisch (143), Wennemannswisch (283); zum Kirchspiel Wesselburen:
Jarrenwisch (60), Hödienwisch (160), Poppenwurth (185)
2) Vgl. oben S. 122, Anm. 1. — 3) Vgl. oben S. 129, 139.
4) TEN DOORNKAAT, Ostfriesisches Wörterbuch.