Volltext : ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (7)

Geschichtliche  Darstellung.  Die  Bauern  unter  Grund-,  Gerichts-  und  Gutsherrschaft.  263
lassung  eines  Geschlechtes  mit  aller  Sicherheit  kennzeichnet,  mehr  abgesondert  für  sich.
Sie  haben  deshalb,  obwohl  oft  nicht  viel  größer  als  eine  der  Hemmer  Howen  oder  selbst
kleiner,  besondere  Ortsnamen  erhalten.*)
Nach  der  Art  ihrer  Entstehung  unterscheiden  sie  sich  offenbar  in  keiner  Weise  von
den  Hemmer  Howen.  Für  eine  solche  Sonderniederlassung  ist  auch  die  Bezeichnung  Howe
üblich  geblieben:  Rickelshof  bei  Heide  mit  71  Morgen  Land  hieß  früher  Rickelshove.
Rickelshave.
Man  kann  demnach  den  Unterschied  im  dithmarscher  Besiedelungsprinzip  gegenüber
den  holländischen  Anlagen  an  der  Niederelbe  so  kennzeichnen:  in  der  Elbmarsch  sind  die
„Hufen“  Familienbesitzungen,  in  Dithmarschen  Geschlechterfeldmarken.
Es  fragt  sich,  wer  die  neuen  Gemarkungen  an  die  in  den  Wurtdörfern  schon  ansässigen
oder  von  der  Geest  zuwandernden  Geschlechter  austeilte,  und  nach  welchen  Grundsätzen
innerhalb  der  einzelnen  Geschlechtsgenossenschaft  das  Land  den  Einzelfamilien  zugewiesen  wurde
Die  oberste  Leitung  des  ganzen  Deich-  und  Entwässerungswesens  lag  unzweifelhaft
—  wie  in  der  Elbmarsch  —  bei  den  Kirchspielen,  die  sich  in  Anlehnung  an  die  alten  Wurtdörfer -
  (Hemmerwurth,  Wesselburen,  Wöhrden  usw.)  bildeten.  Den  Kirchspielen  stand  später
die  Aufsicht  über  die  Unterhaltung  der  Deiche  zu,  sie  waren  überhaupt  der  unterste  eigentlich -
  politische  Verband,  kleine  Föderativstaaten  der  Bauerschaften  und  Geschlechter  nach
Art  der  alten  Hundertschaften.  Wir  dürfen  einen  Vorgang  annehmen,  welcher  der  Schilde
rung  Cäsars  (bell.  Gall.  VI,  22)  entspricht,  nur  daß  die  Landzuweisung  nicht  „in  annos
singulos“  erfolgt:  „Magistratus  ac  principes  .  ..  gentibus  cognationibusque  hominum,  qui  una
coierunt,  quantum  et  quo  loco  visum  est  agri,  attribuunt“.  2)  Der  Umfang  der  Zuteilung  richtete
sich  wahrscheinlich  nach  der  Anzahl  der  zum  Geschlechtsverband  gehörigen  Familien.  So
erklärt  sich  die  verschiedene  Größe  der  einzelnen  Gemarkungen  in  der  einfachsten  Weise.
Auch  fiel  wohl  einem  besonders  angesehenen  Geschlecht,  das  über  zahlreiche  unfreie  Arbeits
kräfte  zum  Deichbau  und  Anbau  verfügte,  eine  größere  Feldmark  zu.  „Agri  pro  numero
cultorum  ab  universis  occupantur,  quos  mox  inter  se  secundum  dignationem  partiuntur“
(TAGTUS,  Germ.  c.  26).  Daß  innerhalb  der  einzelnen  Bauerschaft  oder  Teilgemeinde,  des
einzelnen  Geschlechts  Unterschiede  in  der  Landzumessung  an  die  einzelnen  Besitzer  gemacht
wurden,  ist  nicht  wahrscheinlich.  Es  würde  dies  der  demokratischen  Verfassung  der  Sippe
und  des  Geschlechtsverbandes  widersprochen  haben.3
In  der  einzelnen  Howe  oder  Gemarkung  der  Deichdörfer  findet  sich  erklärlicherweise
nichts,  was  an  eine  Gewanneinteilung  erinnerte.  Unter  den  Flurnamen,  die  das  Wöhrdener
Kirchenbuch  für  die  Deichdörfer  aufführt,  gibt  es  keinen  Esk  oder  Kamp;  die  Lage  der  Grund
stücke  wird  meist  durch  Ortsbezeichnungen  bestimmt:  up  dem  haide  Stege,  bewesten  der
burren,  up  den  suer  Wegestücke,  by  dem  Delf-wege  (Delf  =  Graben),  benorden  der  Wetteringe. -
  Charakteristischer  ist  die  mehrfach  vorkommende  Bezeichnung  up  norde  Deeringe.
up  suder  Deeringe.  Deering  ist  wohl  soviel  wie  Dehling  (so  heißt  eine  kleine  Gruppe  von
Höfen  am  Dusenddüwelswarf).  Delling  aber  bedeutet  in  Ostfriesland  und  Niederland:
niedriges  Weideland,  Gemeindewiese.*)  Daß  das  Gemeineigentum  einer  Geschlechtsgenossenschaft -
  an  solch’  niedrigem  Lande  in  einem  Falle  bis  zur  Gegenwart  fortdauert,  wurde  schon
bemerkt  (S.  127  Anm.  2)
Wie  das  Kirchspiel  dem  Geschlechtsverbande  seine  Howe  zuwies,  für  die  er  das  entsprechende -
  Deichstück  zu  bauen  und  die  nötigen  Entwässerungsgräben  gemeinschaftlich
anzulegen  hatte,  so  maß  das  Geschlecht  gegebenen  Falls  der  Einzelfamilie  am  Wohndeich
eine  bestimmte  gleiche  Breite  zu  mit  der  Aufgabe  und  Befugnis,  den  Grenzgraben  senkrecht -
  in  das  bisherige  Weideland  hineinzuführen  und  auf  diese  Weise  ihr  Besitztum  aus
*)  Ich  nenne  einige  mit  ihrer  Morgenzahl  (um  das  Jahr  1850):  zum  Kirchspiel  Norderwöhrden -
  gehören  die  Deichdörfer:  Nannemannhusen  (65),  Poppenhusen  (128),  Edemannswurth -
  (113),  Edemannswisch  (143),  Wennemannswisch  (283);  zum  Kirchspiel  Wesselburen:
Jarrenwisch  (60),  Hödienwisch  (160),  Poppenwurth  (185)
2)  Vgl.  oben  S.  122,  Anm.  1.  —  3)  Vgl.  oben  S.  129,  139.
4)  TEN  DOORNKAAT,  Ostfriesisches  Wörterbuch.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer