Volltext : ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (7)

Geschichtliche  Darstellung.  Die  Bauern  unter  Grund-,  Gerichts-  und  Gutsherrschaft.  261
schluß  von  England  vor.*)  Die  Benennung  gehört  dem  „Breitensystem“  an:  die  Gewanne
sind  groß  und  regelmäßig  abgemessen.  Die  Ackerstücke  im  Gewann  haben  meist  auch  eine
bestimmte  Länge.  Die  Anteilsquote  des  einzelnen  kann  deshalb  nach  der  Breite  des  ihm
zukommenden  Ackerloses  in  Jarden  oder  Ruten  und  Fuß  ausgedrückt  werden.2
Obwohl  die  Fluren  der  dithmarscher  Wurtdörfer  durchaus  nach  dem  Breitensysten
angelegt  sind,  ist  indessen  nicht  anzunehmen,  daß  der  Ausdruck  „howen“  und  „jarden“  im
Erdbuch  den  durch  alle  Gewanne  durchlaufenden  Gesamtanteil  des  Einzelnen  am  Äckerlande
bedeutete.  Schon  die  Verwendung  der  beiden  Ausdrücke  nebeneinander  macht  dies  unwahrscheinlich. -
  Ferner  ist  die  Ausdrucksweise  auch  dort  üblich,  wo  die  Feldflur  garnicht  in
Gewanne  zerfällt,  in  den  Deichdörfern,  und  gerade  auch  auf  solche  beziehen  sich  die  Angaben -
  im  Erdbuch.  Die  Feldmarken  von  Flehde,  Hemme  und  teilweise  diejenige  von
Zennhusen  sind  durchaus  nach  Art  der  Deichdörfer  angelegt.  Ihre  Betrachtung  wird  die
Bedeutung  der  alten  Bezeichnungen  mit  aller  Sicherheit  bestimmen  lassen.
Wo  eine  Hufenquote  bezeichnet  werden  soll,  braucht  das  Erdbuch  den  Ausdruck
mansus  (dimiduum  mansum  supra  Ulram),  und  zwar  in  Bezug  auf  einen  Geestbezirk.  Denn
Ulra  ist  nach  R.  HANSEN  die  Sumpfgegend  südöstlich  von  Rehm.
4.  Die  Reihen-  und  Deichdörfer  der  Marsch.  Wer  die  Deichdörfer  der  Elbmarsch -
  und  Dithmarschens  besucht,  dem  bietet  sich  hier  und  dort  das  Bild  einer  scheinbar
übereinstimmenden  Anlage.  Senkrecht  zu  der  langen  Linie  des  mit  Gehöften  besetzten  alten
Deiches,  der  Landstraße,  erstrecken  sich  auf  beiden  Seiten  die  gewölbten  Ackerbeete,  voneinander -
  durch  schmale  Wasserfurchen  und  öfters  durch  einen  breiten  Graben  geschieden
In  einer  Entfernung  von  mehreren  Kilometern  sieht  man  die  nächste  Gehöftreihe.  An  dei
tiefsten  Stelle  zieht  sich  quer  durch  das  große  Streifensystem  die  Wetter,  die  Wateringe  dei
altdithmarscher  Flurbücher,  welche  aus  allen  Gräben  von  beiden  Seiten  das  Wasser  aufnimmt
und  abführt.  Zieht  man  aber  die  Meßtischblätter  der  preußischen  Landesaufnahme  zu  Rate
so  zeigen  sich  erhebliche  Unterschiede  in  der  Führung  des  Graben-  und  Wegenetzes.
Die  Regelmäßigkeit  der  Anlage  ist  in  der  Elbmarsch  bis  auf  das  einzelne  Besitztum
und  Ackerbeet  durchgeführt.  Die  „Hufen“  bilden  je  einen  einzigen  Streifen,  der  die  Gestalt
eines  Rechtecks  hat,  weil  die  Gräben  und  Wasserfurchen  lang  und  schnurgerade  bis  zur
Grenze  durchgeführt  sind.  Man  rechnete  die  Hufe  der  Crempermarsch  im  17.  Jahrhundert
durchschnittlich  zu  24  Morgen  von  3¾  x  120  Ruten  (d.  s.  30  Morgen  von  3  x  120  Ruten),3
soviel  wie  eine  halbe  Königshufe  (720  x  30  Ruten  =  48  bezw.  60  Morgen).  Heute  ist  die
mittlere  Größe  der  eigentlichen  Höfe  dort  44,4  ha.  Hufe  reiht  sich  an  Hufe,  Wege  sind
außer  der  Hauptstraße  auf  dem  Deiche  und  über  die  Durchlässe  längs  der  Wetter  nur
selten  vorgesehen.  Jeder  Besitzer  fährt  über  seinen  eigenen  Acker.
In  Dithmarschen*)  dagegen  gibt  es  auffallend  viele  breite,  von  Gräben  eingefaßte
Wege,  welche  sich  in  der  Richtung  der  Ackerbeete  bis  zum  nächsten  Wohndeich  oder  Querweg
*)  Es  ist  dort  auch  in  Orts-  und  Flurnamen  sehr  verbreitet.  JELLINGHAUS,  Holst.  Ortsnamen, -
  Zeitschr.  Bd.  29,  S.  267.
2)  Daß  das  Breitensystem  auch  auf  der  holsteinischen  Geest  allgemein  verbreitet  gewesen -
  sei,  wie  RHAMM  annimmt,  möchte  ich  bezweifeln.  Bei  der  Ungleichmäßigkeit  des
Bodens  sind  die  Gewanne  und  die  darin  liegenden  Acker  sehr  verschieden  groß;  die  letzteren
werden  daher  späterhin  auch  für  Steuerzwecke  stets  nach  dem  Aussaatquantum,  nicht  nach
Breite  oder  Flächeninhalt  bezeichnet  (vgl.  die  Angabe  über  Föhr,  oben  S.  255).  Von  einer
Polemik  gegen  RHAMMS  Auslegung  der  obigen  Urkunde  und  der  Nachrichten  aus  Fehmarn  kann
hier  abgesehen  werden,  da  er  selbst  „darauf  verzichtet,  in  dieser  Verwirrung  den  leitenden
Faden  aufzuspüren“  (S.  573).  Er  hätte  aber  aus  seinen  sehr  unsicheren  Annahmen  nicht  weittragende -
  Schlüsse  ziehen  sollen
3)  Vgl.  oben  S.  260.
*)  Ich  gebe  diese  Darstellung,  welche  nicht  auf  einem  umfassenden  Studium  der
Quellen  und  eingehenden  örtlichen  Umfragen  beruht,  mit  allem  Vorbehalt  als  einen  ersten
Versuch,  der  zu  näheren  Untersuchungen  anregen  soll.  Vgl.  dazu  oben  S.  24  u.  126.
            
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