Geschichtliche Darstellung. Die Bauern unter Grund-, Gerichts- und Gutsherrschaft. 261
schluß von England vor.*) Die Benennung gehört dem „Breitensystem“ an: die Gewanne
sind groß und regelmäßig abgemessen. Die Ackerstücke im Gewann haben meist auch eine
bestimmte Länge. Die Anteilsquote des einzelnen kann deshalb nach der Breite des ihm
zukommenden Ackerloses in Jarden oder Ruten und Fuß ausgedrückt werden.2
Obwohl die Fluren der dithmarscher Wurtdörfer durchaus nach dem Breitensysten
angelegt sind, ist indessen nicht anzunehmen, daß der Ausdruck „howen“ und „jarden“ im
Erdbuch den durch alle Gewanne durchlaufenden Gesamtanteil des Einzelnen am Äckerlande
bedeutete. Schon die Verwendung der beiden Ausdrücke nebeneinander macht dies unwahrscheinlich. -
Ferner ist die Ausdrucksweise auch dort üblich, wo die Feldflur garnicht in
Gewanne zerfällt, in den Deichdörfern, und gerade auch auf solche beziehen sich die Angaben -
im Erdbuch. Die Feldmarken von Flehde, Hemme und teilweise diejenige von
Zennhusen sind durchaus nach Art der Deichdörfer angelegt. Ihre Betrachtung wird die
Bedeutung der alten Bezeichnungen mit aller Sicherheit bestimmen lassen.
Wo eine Hufenquote bezeichnet werden soll, braucht das Erdbuch den Ausdruck
mansus (dimiduum mansum supra Ulram), und zwar in Bezug auf einen Geestbezirk. Denn
Ulra ist nach R. HANSEN die Sumpfgegend südöstlich von Rehm.
4. Die Reihen- und Deichdörfer der Marsch. Wer die Deichdörfer der Elbmarsch -
und Dithmarschens besucht, dem bietet sich hier und dort das Bild einer scheinbar
übereinstimmenden Anlage. Senkrecht zu der langen Linie des mit Gehöften besetzten alten
Deiches, der Landstraße, erstrecken sich auf beiden Seiten die gewölbten Ackerbeete, voneinander -
durch schmale Wasserfurchen und öfters durch einen breiten Graben geschieden
In einer Entfernung von mehreren Kilometern sieht man die nächste Gehöftreihe. An dei
tiefsten Stelle zieht sich quer durch das große Streifensystem die Wetter, die Wateringe dei
altdithmarscher Flurbücher, welche aus allen Gräben von beiden Seiten das Wasser aufnimmt
und abführt. Zieht man aber die Meßtischblätter der preußischen Landesaufnahme zu Rate
so zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Führung des Graben- und Wegenetzes.
Die Regelmäßigkeit der Anlage ist in der Elbmarsch bis auf das einzelne Besitztum
und Ackerbeet durchgeführt. Die „Hufen“ bilden je einen einzigen Streifen, der die Gestalt
eines Rechtecks hat, weil die Gräben und Wasserfurchen lang und schnurgerade bis zur
Grenze durchgeführt sind. Man rechnete die Hufe der Crempermarsch im 17. Jahrhundert
durchschnittlich zu 24 Morgen von 3¾ x 120 Ruten (d. s. 30 Morgen von 3 x 120 Ruten),3
soviel wie eine halbe Königshufe (720 x 30 Ruten = 48 bezw. 60 Morgen). Heute ist die
mittlere Größe der eigentlichen Höfe dort 44,4 ha. Hufe reiht sich an Hufe, Wege sind
außer der Hauptstraße auf dem Deiche und über die Durchlässe längs der Wetter nur
selten vorgesehen. Jeder Besitzer fährt über seinen eigenen Acker.
In Dithmarschen*) dagegen gibt es auffallend viele breite, von Gräben eingefaßte
Wege, welche sich in der Richtung der Ackerbeete bis zum nächsten Wohndeich oder Querweg
*) Es ist dort auch in Orts- und Flurnamen sehr verbreitet. JELLINGHAUS, Holst. Ortsnamen, -
Zeitschr. Bd. 29, S. 267.
2) Daß das Breitensystem auch auf der holsteinischen Geest allgemein verbreitet gewesen -
sei, wie RHAMM annimmt, möchte ich bezweifeln. Bei der Ungleichmäßigkeit des
Bodens sind die Gewanne und die darin liegenden Acker sehr verschieden groß; die letzteren
werden daher späterhin auch für Steuerzwecke stets nach dem Aussaatquantum, nicht nach
Breite oder Flächeninhalt bezeichnet (vgl. die Angabe über Föhr, oben S. 255). Von einer
Polemik gegen RHAMMS Auslegung der obigen Urkunde und der Nachrichten aus Fehmarn kann
hier abgesehen werden, da er selbst „darauf verzichtet, in dieser Verwirrung den leitenden
Faden aufzuspüren“ (S. 573). Er hätte aber aus seinen sehr unsicheren Annahmen nicht weittragende -
Schlüsse ziehen sollen
3) Vgl. oben S. 260.
*) Ich gebe diese Darstellung, welche nicht auf einem umfassenden Studium der
Quellen und eingehenden örtlichen Umfragen beruht, mit allem Vorbehalt als einen ersten
Versuch, der zu näheren Untersuchungen anregen soll. Vgl. dazu oben S. 24 u. 126.