VII. Schleswig-Holstein.
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mißt nur 4 X 50 Ruten = 0,59 ha und ist damit schon mehr als doppelt so groß wie
der gewöhnliche deutsche Morgen. Die Länge der Ackerstücke von 120 Ruten kehrt
in der Elbmarsch wieder. Der dortige Morgen ist ein Stück Marschland von 2 solchen
Ackerbeeten, welche bei Glückstadt je 1½, zusammen also 3, in den übrigen Elbmarschen
— einschließlich der Gräben — 3¾ Ruten breit gerechnet werden. So ergibt sich
ein Flächeninhalt von 360 und 450 □Ruten oder rd. 0,8 und 1 ha. Die schmalere Bemessung -
der Ackerbeete dürfte mit der größeren Schwere des Bodens in der Elbmarsck
zusammenhängen. Die Wasserfurchen zwischen den Beeten wurden tief ausgekleit,
und die herausgeworfene Erde nach der Mitte geworfen. Ein breiteres Stück ist aber nicht
zu bewerfen. Es ist anzunehmen, daß die Länge von 120 Ruten diejenige ist, bei der eine
Entwässerung durch kleine Wasserfurchen („Piepen“) zwischen den Beeten noch genugend
Gefälle ergab, so daß die Entwässerung auf die bequemste Weise ohne Querabzugsgräben sich
machen ließ. Oder sollte hier ein festes Schema zu Grunde liegen ?*) Das alte Großhundert
oder Bruchteile desselben kehren in vielen in Schleswig-Holstein üblichen Feldmaßen wieder:
dem Calenberger Morgen (4 X 30), dem Morgen von 4X 60 Ruten, der in der Marsch des
Amts Trittau, bei Schiffbeck usw. vorkommt, ebenso im englischen acre (4 x 40 Ruten).
Die Bezeichnung „Morgen“ ist in der dithmarscher Marsch vermutlich erst später ein
geführt worden, 2) als die ältere ihren ursprünglichen Sinn verlor. Die ältere Bezeichnung
war höchst wahrscheinlich „Hufe“. In Fehmarn, das von Dithmarschen aus besiedelt
worden ist, nannte man noch im 19. Jahrhundert ein Doppelstück oder auch einen
Komplex von mehreren Stücken Ackerlandes im Gewanne von je 1½—2 Ruten Breite: Have
oder Houwe. (G. HANSSEN, Abh. II, S. 109 Anm. 1, und Fehmarn, S. 120). Die Bezeichnung ¬
stammt offenbar aus den Wurtdörfern und ist daraus entstanden, daß der einzelne
Hufner ursprünglich meist nicht mehr als ein Grundstück von 2 Ackerbeeten im „Esch“, dem
zunächst einzigen Gewann zu eigen hatte. Denn man siedelte von der Geest auf die
Marschinseln über, sobald eine Stelle zum Kornbau hoch genug war und beschränkte den
immerhin gefährdeten Anbau auf das geringste Maß. Ein Streifen von mehr als der funf
fachen Größe des gewöhnlichen deutschen Morgen (¼ ha) genügte aber auch bei alljährlichei
Bestellung und bei dem reichen Ertrage des immer wieder überschlickten Bodens, um eine
Familie mit Brotkorn zu versorgen. Auf einem größeren Esch maß man wohl von vorn
herein die Einheit von 4 18füßigen Ruten Breite doppelt zu (so auf dem Esch südlich von
Harmswöhrden)
Daß man in der dithmarscher Marsch tatsächlich nach derartigen „howen“ und nack
Ruten rechnete, ergibt sich aus WALDEMARS Erdbuch. Der König kaufte im Jahre 1217
dort mehrere Grundstücke, darunter 2 houae in Civaengehusae (Zennhusen), 3 houae in
Heem (Hemme), dimidium mansum supra Ulram, 5 houae excepto uno jarde in Uluersum
(Wollersum an der Eider), 2½ houae et dimidium jarde in Aendebyttel et Metaes (die
Metzer Feldmark lag zwischen Wollersum und Lunden). 1 houae und 1 jarde in Hunsbytäe
et Flette (Flehde), sämtlich Ortschaften im Kirchspiel Lunden.“
„Jarde“ (Gerte) ist nur ein anderer Ausdruck für Rute. Die „Jaarde“ ist noch heute
in der tondernschen Marsch allgemein im praktischen Gebrauch; sie mißt dort 9 Ellen :
18 Fuß.*) W’enn aber howe ein Ackerstück von 4 x 120, so bedeutet Jard hier ein solches
von 1 x 120 Ruten oder einem Viertelmorgen.
Anderwärts bezeichnet Jard oder Jar auch den durch alle Gewanne laufenden Anteil
des einzelnen Hufners am Dorfacker. In diesem Sinne war das Wort im östlichen Holstein
in Gebrauch, und kommt es, wie RHAMM nachgewiesen hat, im ganzen Sachsenland mit Ein’) -
SWART spricht diese Ansicht im Hinblick auf ostfriesische Verhältnisse aus.
2) So auch RHAMM, dem jedoch der Grund für den Wechsel nicht deutlich geworden ist.
3) Vgl. für die Ortsbestimmungen REIMER HANSEN in Zeitschr. der Gesellschaft für
schlesw.-holst.-lauenb. Geschichte, 27. Bd., Kiel 1897.
*) Dies ist die alte Rute. 1567 wurde zu Eiderstedt und in Nordstrand eine neue
Rute zu 16 Fuß eingeführt. Vgl. FALCK II, S. 338, Anm. 64. Die Angabe in v. RICHTHOFENS
Altfriesischem Wörterbuch (1 nordfries. Jaarde = 10 Fuß) trifft nicht zu.