VII. Schleswig-Holstein.
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Absatz findet, kann sich auch rühmen, im 18. Jahrhundert zuerst das
Mergeln eingeführt zu haben.1)
Die rührigen Angeler Bauern gehen schon seit dem 16. Jahrhundert daran,
nach dem Vorbilde der großen Güter, durch freie Vereinbarung die gemeinschaft
liche Ackernutzung aufzuheben, die zerstreuten Ländereien der einzelnen im
Wege des Tausches (mageskifte) und Kaufes zusammenzubringen und einzu
koppeln. Tüchtige und wohlgestellte Bauern erweitern ihren Landbau, indem
sie große Stücke der Gemeinweiden unter den Pflug nehmen. Die Regierung
trat dem Einkoppeln 1637 — freilich vergeblich
entgegen, weil dabei das
Wegewesen zu kurz käme. In allen Ecken und Winkeln des Flensburger
Amtes — heißt es da — umhegten und bebauten die Bauern Landlose. 2) Dann
hinderten die Verwüstungen und Plünderungen der Kriege die Entwicklung
sehr empfindlich. Zur allgemeinen Durchführung der Verkoppelung unter
Einbeziehung der ausgedehnten Gemeinweiden kam es erst in der 2. Hälfte des
18. Jahrhunderts — teils vor, teils nach den Gesetzen von 1766 und 1770,
Damals stand hier sowie im benachbarten Sundewitt die bäuerliche Kultur
schon hoch genug, um den Domanial- und Gutsverwaltungen die parzellen
weise Veräußerung ihrer Ländereien als vorteilhaft erscheinen zu lassen.
Es ist nicht zu bezweifeln, daß der berühmte Ängler Milchviehschlag
der durchaus eine bäuerliche Zucht ist und sich jetzt eines umfassenden
Exportes erfreut, schon damals im Lande einheimisch war. Von dem Wohl
stände Angelns im 17. Jahrhundert zeugen Abnahmeverträge, in denen sich
die Altenteiler neben einer reichlichen Versorgung in gesondertem Haushalt
auch den Zinsgenuß ausstehender Gelder vorbehalten. 3) In Übersichten von
1628 über Plünderungen im östlichen Schleswig schlagen viele Bauern ihren
Schaden auf 2—3000 M lüb., einige auf 6000 M an. Anderseits lehren
Pastor JENsENs Schilderungen für das 18. Jahrhundert, daß es damals im
ganzen doch noch recht knapp auf den Bauernstellen herging und, wenn
es einzelne Familien zu Wohlstand brachten, dies nur „durch eine ange
meine Sparsamkeit und durch Sorgfalt gelang, die sich auf das Kleinste
richtete.“ *)
In Sundewitt, im Amte Apenrade, in den östlichen Harden von Haders
leben, ist ebenfalls das alte permanente Ackerland vielfach durch Herstellung
von Privatkoppeln früh aufgelöst, 5) teilweise auch ein Ausbau der Gehöfte herbei
’) FALCK, Beitrag zur Geschichte der schlesw. Landw. (1847). S. 88.
’) G. HANSSEN, Abh. I. S. 347 — JENSEN, Angeln S. 112 — MEIBORG S. 131.
5) MEIBORG, Anhang S. 43/44 teilt solche Verträge aus den 40er Jahren des 17. Jahr
hunderts nach den Akten des Staatsarchivs mit. Die Paraphrase dieser Verträge S. 143
und S. 53 des Anhangs entbält übrigens manche Irrtümer.
’) „ Was man selbst machen konnte, dafür durfte kein Geld ausgegeben werden; wo
Holz hinreichte, mußte man kein Eisen nehmen, und wenn auch nur ein Nagel erspart
würde, so war dies nicht außer acht zu lassen. Und woraus sich ein Schilling machen ließ,
das war in acht zu nehmen; man brachte es zur Stadt, allerlei Geräte aus Holz verfertigt
Bienenkörbe oder was sonst Absatz fand.“ JENsEN, Angeln, S. 112/113.
5) MEIBORG, S. 124 ff. G. HANSSEN, Abh. 1, 347, 353/54.