Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (7)

VII. Schleswig-Holstein. 
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Absatz findet, kann sich auch rühmen, im 18. Jahrhundert zuerst das 
Mergeln eingeführt zu haben.1) 
Die rührigen Angeler Bauern gehen schon seit dem 16. Jahrhundert daran, 
nach dem Vorbilde der großen Güter, durch freie Vereinbarung die gemeinschaft 
liche Ackernutzung aufzuheben, die zerstreuten Ländereien der einzelnen im 
Wege des Tausches (mageskifte) und Kaufes zusammenzubringen und einzu 
koppeln. Tüchtige und wohlgestellte Bauern erweitern ihren Landbau, indem 
sie große Stücke der Gemeinweiden unter den Pflug nehmen. Die Regierung 
trat dem Einkoppeln 1637 — freilich vergeblich  
entgegen, weil dabei das 
Wegewesen zu kurz käme. In allen Ecken und Winkeln des Flensburger 
Amtes — heißt es da — umhegten und bebauten die Bauern Landlose. 2) Dann 
hinderten die Verwüstungen und Plünderungen der Kriege die Entwicklung 
sehr empfindlich. Zur allgemeinen Durchführung der Verkoppelung unter 
Einbeziehung der ausgedehnten Gemeinweiden kam es erst in der 2. Hälfte des 
18. Jahrhunderts — teils vor, teils nach den Gesetzen von 1766 und 1770, 
Damals stand hier sowie im benachbarten Sundewitt die bäuerliche Kultur 
schon hoch genug, um den Domanial- und Gutsverwaltungen die parzellen 
weise Veräußerung ihrer Ländereien als vorteilhaft erscheinen zu lassen. 
Es ist nicht zu bezweifeln, daß der berühmte Ängler Milchviehschlag 
der durchaus eine bäuerliche Zucht ist und sich jetzt eines umfassenden 
Exportes erfreut, schon damals im Lande einheimisch war. Von dem Wohl 
stände Angelns im 17. Jahrhundert zeugen Abnahmeverträge, in denen sich 
die Altenteiler neben einer reichlichen Versorgung in gesondertem Haushalt 
auch den Zinsgenuß ausstehender Gelder vorbehalten. 3) In Übersichten von 
1628 über Plünderungen im östlichen Schleswig schlagen viele Bauern ihren 
Schaden auf 2—3000 M lüb., einige auf 6000 M an. Anderseits lehren 
Pastor JENsENs Schilderungen für das 18. Jahrhundert, daß es damals im 
ganzen doch noch recht knapp auf den Bauernstellen herging und, wenn 
es einzelne Familien zu Wohlstand brachten, dies nur „durch eine ange 
meine Sparsamkeit und durch Sorgfalt gelang, die sich auf das Kleinste 
richtete.“ *) 
In Sundewitt, im Amte Apenrade, in den östlichen Harden von Haders 
leben, ist ebenfalls das alte permanente Ackerland vielfach durch Herstellung 
von Privatkoppeln früh aufgelöst, 5) teilweise auch ein Ausbau der Gehöfte herbei 
’) FALCK, Beitrag zur Geschichte der schlesw. Landw. (1847). S. 88. 
’) G. HANSSEN, Abh. I. S. 347 — JENSEN, Angeln S. 112 — MEIBORG S. 131. 
5) MEIBORG, Anhang S. 43/44 teilt solche Verträge aus den 40er Jahren des 17. Jahr 
hunderts nach den Akten des Staatsarchivs mit. Die Paraphrase dieser Verträge S. 143 
und S. 53 des Anhangs entbält übrigens manche Irrtümer. 
’) „ Was man selbst machen konnte, dafür durfte kein Geld ausgegeben werden; wo 
Holz hinreichte, mußte man kein Eisen nehmen, und wenn auch nur ein Nagel erspart 
würde, so war dies nicht außer acht zu lassen. Und woraus sich ein Schilling machen ließ, 
das war in acht zu nehmen; man brachte es zur Stadt, allerlei Geräte aus Holz verfertigt 
Bienenkörbe oder was sonst Absatz fand.“ JENsEN, Angeln, S. 112/113. 
5) MEIBORG, S. 124 ff. G. HANSSEN, Abh. 1, 347, 353/54.
	        
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