Full text: ¬Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preussen (2)

Die Produktionsbedingungen und die Verteilung des Grundbesitzes. 
Obwohl hier fast sämtliche Betriebe der untersten Besitzklasse und der 
grösste Teil der Besitzklasse 1—2 ha weggefallen sind, bleibt doch der Schwer 
punkt der Grundbesitzverteilung bei den Betrieben von 2—10 ha. 
Selbständig (im Haupt- oder Nebenberuf) Landwirtschafttreibende, die 
aufser der Landwirtschaft noch eine oder mehrere Erwerbsthätigkeiten haben, 
waren im Regierungbezirke Wiesbaden *) vorhanden: 
— 
Unter den Personen in Spalte 2 sind 
Tagelöhner 
solche, welche selbständig treiben 
5 
8 
5989 
8666 
6130 
4 76 — 
27913 — 9 38 
0—1 
1389 
2432 
8 134 — 
9482 
2621 
1-2 
1774 3457 
2 1424 
24 622 
2-10 
12784 
—22 
4 78 
10—50 
14 
50—100 
100 u. 
— — — 
3 — — — 
mehr 
7  
Summe 50930 — 4 160 40 914 1 2 147 254 1072 2801 8118 1196 13065 12087 
Danach sind 5/8 von allen Landwirten noch anderweitig (im Haupt 
oder Nebenberuf) beschäftigt, und zwar vorwiegend in 4 Gruppen: 1. als 
Handwerker, Hausindustrielle oder Händler ohne Gehilfen; 2. als Industrie 
Arbeiter; 3. als landwirtschaftliche oder sonstige Tagelöhner und 4. als Gast 
wirte, Fuhrleute, Müller etc. 
Für die einzelnen Bezirke des Berichtsgebiets giebt die Betriebsstatistik 
vom 5. Juni 1882 folgendes Bild der Grundbesitzverteilung, wozu bemerkt 
werden muss, dass sich die heutige Kreiseinteilung, auf Grund deren die 
obige Gliederung vorgenommen wurde, nicht überall mit derjenigen vom 
Jahre 1882 deckt. 
(Folgen die Tabellen S. 14 oben.) 
Danach ist die Besitzverteilung in den verschiedenen Bezirken annähernd 
die gleiche. Jedoch treten im Rheingau die Parzellenwirtschaften der Zahl und 
Fläche nach, dem hohen Wert und der Ergiebigkeit des dortigen Bodens ent 
sprechend, besonders stark hervor, und dieser Prozentsatz wird noch von den 
Kreisen Frankfurt Stadt (70,5 %) und Wiesbaden Stadt (67,5% der Gesamt 
’) Auch diese Statistik konnte für die nicht zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörigen 
Kreise nicht aufgestellt werden.
	        
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