Die Produktionsbedingungen und die Verteilung des Grundbesitzes.
Obwohl hier fast sämtliche Betriebe der untersten Besitzklasse und der
grösste Teil der Besitzklasse 1—2 ha weggefallen sind, bleibt doch der Schwer
punkt der Grundbesitzverteilung bei den Betrieben von 2—10 ha.
Selbständig (im Haupt- oder Nebenberuf) Landwirtschafttreibende, die
aufser der Landwirtschaft noch eine oder mehrere Erwerbsthätigkeiten haben,
waren im Regierungbezirke Wiesbaden *) vorhanden:
—
Unter den Personen in Spalte 2 sind
Tagelöhner
solche, welche selbständig treiben
5
8
5989
8666
6130
4 76 —
27913 — 9 38
0—1
1389
2432
8 134 —
9482
2621
1-2
1774 3457
2 1424
24 622
2-10
12784
—22
4 78
10—50
14
50—100
100 u.
— — —
3 — — —
mehr
7
Summe 50930 — 4 160 40 914 1 2 147 254 1072 2801 8118 1196 13065 12087
Danach sind 5/8 von allen Landwirten noch anderweitig (im Haupt
oder Nebenberuf) beschäftigt, und zwar vorwiegend in 4 Gruppen: 1. als
Handwerker, Hausindustrielle oder Händler ohne Gehilfen; 2. als Industrie
Arbeiter; 3. als landwirtschaftliche oder sonstige Tagelöhner und 4. als Gast
wirte, Fuhrleute, Müller etc.
Für die einzelnen Bezirke des Berichtsgebiets giebt die Betriebsstatistik
vom 5. Juni 1882 folgendes Bild der Grundbesitzverteilung, wozu bemerkt
werden muss, dass sich die heutige Kreiseinteilung, auf Grund deren die
obige Gliederung vorgenommen wurde, nicht überall mit derjenigen vom
Jahre 1882 deckt.
(Folgen die Tabellen S. 14 oben.)
Danach ist die Besitzverteilung in den verschiedenen Bezirken annähernd
die gleiche. Jedoch treten im Rheingau die Parzellenwirtschaften der Zahl und
Fläche nach, dem hohen Wert und der Ergiebigkeit des dortigen Bodens ent
sprechend, besonders stark hervor, und dieser Prozentsatz wird noch von den
Kreisen Frankfurt Stadt (70,5 %) und Wiesbaden Stadt (67,5% der Gesamt
’) Auch diese Statistik konnte für die nicht zum Regierungsbezirk Wiesbaden gehörigen
Kreise nicht aufgestellt werden.