II. Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt a. M.
Von Hypotheken frei sind demnach Besitzungen mit 348,4 ha, ganz
oder teilweise verpfändet hingegen Besitzungen von 326,5 ha Fläche. Würde
man, wie es für Horressen geschehen ist, die nicht verpfändeten Parzellen
der verschuldeten Besitzer ausscheiden, so würde das die schuldenfreie Fläche
noch erweitern. Die unbelasteten Besitzer überwiegen jedoch der Zahl und
Fläche nach nur in der obersten Besitzklasse.
Der bäuerliche Besitz ist, auf den Hektar und die Mark Grundsteuer
reinertrag berechnet, um so mehr verschuldet, je niedriger die Reinertrags
klasse ist, der er angehört (vgl. Spalte 16 und 17). Ebenso sind in
Horressen die Besitzungen unter 30 Thaler wesentlich stärker als die
grösseren Güter belastet. Zu berücksichtigen ist allerdings, dals hier
bei der Gebäudewert nicht in Betracht gezogen ist, der gerade bei dem
kleinsten Parzellenbesitz den Hauptteil des bäuerlichen Vermögens ausmacht.
Auf die Mark Gebäudesteuernutzungswert berechnet (Spalte 18 der letzten
Tabelle) verschieben sich die Zahlen daher wieder zu gunsten der untersten
Besitzklasse.
Die Personalschulden werden für Horressen auf 20000 M geschätzt;
in dem Berichte für Mensfelden heifst es:
„Die Personalschulden betragen mit rückständischen Steiggeldern für
Grundstücke jedenfalls nicht weniger als die Hypothekenschulden, stehen
also in einem Verhältnis zu diesen wie 1 : 1. Von beiden Schuldenarten be
steht ein grosser Teil schon seit langen Jahren, doch ist in den beiden letzten
Jahrzehnten ein sehr grosser Teil hinzugekommen, und zwar hauptsächlich
infolge Ankaufs von Grundstücken. In einigen Fällen haben die betreffenden
Grundeigentümer ältere baufällige Gebäude neu aufgeführt, wozu Bargeld
nicht vorhanden war, und in nicht wenigen Fällen sind auch Privatschulden
in Hypotheken umgewandelt worden. — Die Bevölkerung besitzt nur wenig
bare Kapitalien."
Ein sehr grosser Teil der Besitzungen (in Horressen nicht weniger als
125 von 128, in Mensfelden 158 von 254) ist jedoch von so geringem Um
fange und Ertrag (unter 30 Thalern Grundsteuerreinertrag), daßs sich auch
die meisten schuldenfreien Besitzer in sehr beschränkten Verhältnissen befinden,
wenn sie von ihrem Anwesen leben sollen. Thatsächlich fehlt aber in
Horressen jeglicher Nebenverdienst. Der Rückgang der Preise für die ver
schiedenen Fruchtgattungen musste hier besonders schwer empfunden werden,
und so kann es nicht Wunder nehmen, wenn der Erhebungskommissar be
merkt: „Jeder Landwirt fühlt den fast haltlosen Zustand seiner Existenz. ...
In vielen Jahren genügte ... die Grundrente zur Deckung der von den
Grundeigentümern übernommenen Verpflichtungen nicht, und mufste in
denjenigen Familien, in welchen erwachsene arbeitsfähige Söhne oder Töchter
waren, deren auswärtiger Verdienst noch in Anspruch genommen werden,
während die anderen Haushaltungen, bei denen diese Zuschüsse fehlten,
jedes Jahr Schulden kontrahieren mussten.“
Es wurden in den Jahren 1868 bis 1887 in Horressen: