Object : Auserlesene neueste Staats-Acta, unter der jetzt Glorwürdigsten Regierung Ihro Röm. Kayserl. Majest. Josephs des Zweyten, zum Behuf der Reichs-Historie und der Staats-Rechten (Th. 7 (1773))

Schauenburgischen  Erbfolge.  303
Schauenburg,  welcher  von  Kayser  Ferdinando -
  dem  2ten  in  den  von  seinen  Voreltern  ehemals -
  gefuͤhrten  Fuͤrsten-Stand,  nicht  allein
fuͤr  seine  Persohn,  sondern  auch  dessen  Erbens
Erben,  ja  sogar  einen  jeweiligen  Successor
aus  dem  Hollsteinl.  Geschlecht,  und  dessen
ehrlichen  Leibeserben,  und  also  forthin,  wie
die  Worte  lauten,  in  ewige  Zeiten,  das  ist
in  infinitum,  hergestellt  worden.
Deme  zu  Folge  hat  gedachter  Graf  Philipp -
  Ferdinand  sowohl,  als  alle  aus  dem  Hollsteinl. -
  Geblüth  beyderley  Geschlechts  entsprossene -
  Standesmaͤßige  Descendenten  und  Successores -
  in  Fuͤrst  Ernesti  Erblande,  wovon
das  Haus  Limburg  auch  sogar  wuͤrklich  einen
obschon  sehr  geringen  Antheil  besitzet  die  Befugniß -
  gehabt,  nicht  nur  allein  sich  vermoͤg  des
natürlichen  Erbrechts,  Herzoge  zu  Schleßwig,
Hollstein,  des  Roͤmischen  Reichs  Fuͤrsten  und
Fuͤrstinnen,  dessen  Titul  sie  sich  jedannoch  ehehin -
  aus  besonderer  Mäßigung  nicht  gebrauchet, -
  in  alle  Weeg  zu  nennen;  sondern  sogar
die  von  Kayser  Ferdinando  II.  glorwürdigsten
Andenkens  gesetzte  Poen  von  200.  Mark  löthigen -
  Goldes  gegen  jene  so  sich  dessen  Oberstrichterl. -
  Geboth  hierinnen  widersetzen,  sowohl
als  Fürst  Ernesti  Erbens  Erben,  wie  nich  t  |
weniger  qua  Successores  naturales  &  legitimi -
  ex  pacto  &  providentia  majorum  in  die
Hollstein=Schauenburgl.  Erblande,  dann  fer=  |  |
ners  als  Leibeserben  Ottonis  VI.  in  alle  Wege
zu
Vorege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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