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§ 38a.
Die durch Hadrians Privatrechtsgesetzgebung bedingte
Umgestaltung der Gerichtsverfassung und des
Verfahrens.
Es erübrigt nun die Wirkung ins Auge zu fassen,
welche diese durch Hadrian vollzogene Umgestaltung der
Privatrechts-Quelle auf das Civilprocess verfahren
üben musste. Dieselbe lässt sich kurz dahin zusammen
fassen: Das edictum perpetuum Hadrian's ist das Gesetz,
welches dem Formularprocess den Boden unter den Füssen
fortgezogen hat, wenn auch die dadurch bedingte Umgestaltung ¬
der Gerichtsverfassung und des Verfahrens in ihrem
vollen Umfang erst von Diokletian vollzogen worden ist.
Man pflegt heute anzunehmen, der Untergang des Formularprocesses ¬
sei das Resultat eines Kampfes der Mo
narchie gegen das Institut der Geschworenen gewesen;
das Institut der Civilgeschworenen als Rest der republikanischen -
Freiheit soll das dem Principat und seiner Alleinherrschaft ¬
gefährliche und deshalb zu beseitigende Element gewesen ¬
sein. Allein die Civilgeschworenen, zumal die Decurien
derselben schon seit Augustus immer straffer organisirt,
und nicht nur in Bezug auf ihre amtlichen Functionen, sondern -
auch in Bezug auf das Privatleben ihrer Mitglieder
einer strengen Censur und Beaufsichtigung der Beamten
unterstellt waren, auch das Album der judices jährlich vom
Kaiser revidirt und von etwa missliebigen Elementen gesäubert ¬
wurde, waren keine staatsgefährliche oder auch nur
dem Principat unbequeme Macht. Nicht sowohl gegen die
Betheiligung der judices am Civilprocesse, als vielmehr