Metadaten : Privatrecht und Process in ihrer Wechselbeziehung (1)

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§  38a.
Die  durch  Hadrians  Privatrechtsgesetzgebung  bedingte
Umgestaltung  der  Gerichtsverfassung  und  des
Verfahrens.
Es  erübrigt  nun  die  Wirkung  ins  Auge  zu  fassen,
welche  diese  durch  Hadrian  vollzogene  Umgestaltung  der
Privatrechts-Quelle  auf  das  Civilprocess  verfahren
üben  musste.  Dieselbe  lässt  sich  kurz  dahin  zusammen
fassen:  Das  edictum  perpetuum  Hadrian's  ist  das  Gesetz,
welches  dem  Formularprocess  den  Boden  unter  den  Füssen
fortgezogen  hat,  wenn  auch  die  dadurch  bedingte  Umgestaltung ¬
  der  Gerichtsverfassung  und  des  Verfahrens  in  ihrem
vollen  Umfang  erst  von  Diokletian  vollzogen  worden  ist.
Man  pflegt  heute  anzunehmen,  der  Untergang  des  Formularprocesses ¬
  sei  das  Resultat  eines  Kampfes  der  Mo
narchie  gegen  das  Institut  der  Geschworenen  gewesen;
das  Institut  der  Civilgeschworenen  als  Rest  der  republikanischen -
  Freiheit  soll  das  dem  Principat  und  seiner  Alleinherrschaft ¬
  gefährliche  und  deshalb  zu  beseitigende  Element  gewesen ¬
  sein.  Allein  die  Civilgeschworenen,  zumal  die  Decurien
derselben  schon  seit  Augustus  immer  straffer  organisirt,
und  nicht  nur  in  Bezug  auf  ihre  amtlichen  Functionen,  sondern -
  auch  in  Bezug  auf  das  Privatleben  ihrer  Mitglieder
einer  strengen  Censur  und  Beaufsichtigung  der  Beamten
unterstellt  waren,  auch  das  Album  der  judices  jährlich  vom
Kaiser  revidirt  und  von  etwa  missliebigen  Elementen  gesäubert ¬
  wurde,  waren  keine  staatsgefährliche  oder  auch  nur
dem  Principat  unbequeme  Macht.  Nicht  sowohl  gegen  die
Betheiligung  der  judices  am  Civilprocesse,  als  vielmehr
            
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