Full text : Steinhauser, Alois: ¬Das Zugrecht nach den bündnerischen Statutarrechten

Neue
Teutsche  Staats=Litteratur.
wölftes  Hest.
Erklärung  der  Chur=Pfälzischen  Gesandtschaft, -
  die  Uebergabe  der  Stadt  Mannheim
an  die  Franzosen  betreffend;  in  circulo  bey
dem  Reichsrathe  vom  28.  Nov.  1795.
Die  Uebergabe  der  Stadt  und  Festung  Mannheim
an  die  Franzosen  wurde  überall,  und  so  auch  in  Regensburg, -
  auf  eine  sehr  verschiedene  Weise  beurtheilt.
Es  war  natürlich,  daß  man  dem  übeln  Eindrucke,
den  der  Entschluß,  gerade  in  dem  damahligen  Zeitpuncte -
  und  unter  den  damahligen  Umständen  einen
so  wichtigen  Platz  dem  Reichsfeinde  zu  übergeben,
mechen  konnte,  vorzüglich  bey  der  allgemeinen
Reichsversammlung  entgegen  zu  arbeiten  suchte.
—  und
Diesen  Zweck  hat  nachstehende  Erklärung
einige  Bemerkungen  darüber  enthält  die  folgende
Nummer.
172
Von  Jhro  Churfürstlichen  Durchlaucht  ist  treugehorsamste -
  Gesandtschaft  ausdrücklich  angewiesen,
dem
12.  Heft.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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