Full text : Schmidt, ...: ¬Die Erbschaft des Vereins

Max-Planck-Institut  für

58  Wih.  Carol.  Fried.  Sames  Consil.  &
stein,  deren  in  §.  22.  und  23.  Erwähnung  geschieht. -
  Heut  zu  Tag  besit  von  Münzenberg  das
Haus  Hanau  8,  das  Haus  Braunfels      das
Haus  Stollberg    und  das  Haus  Laubach  15.
Die  Gerichtsbarkeit,  die  übrigens  in  gemeinschaft
lichen  Namen  ausgeübt  wird,  nebst  dem  Directorio -
  auf  den  Conventen  und  allen  damit  verknüpfften -
  Prärogativen,  wechselt  zwischen  den  Gemein=Herrschafften -
  so  ab,  daß  binnen  einen  Zeitraum
von  10.  Jahren,  Hanau  viermal,  Braunfels  dreimal, -
  Stollberg  zweimal,  und  Laubach  einmal  zu
deren  Ausübung  kommt.  Die  Appellation  wird
an  alle  Mitregenten  gerichtet,  wenn  die  summa  appellabilis -
  vorhanden  ist  2424).  Jn  dem  nemlichen
Verhältnis  wechselt  auch  die  Kirchenvisitation  ab,
die  alle  drei  Jahre  vorgenommen  wird.  Die  Collater -
  der  gelstlichen  Aemter  kommt  unter  10  Veränderungsfällen, -
  4mal  an  Hanau,  3mal  an  Braunfels, -
  2mal  an  Stollberg  und  1mal  an  Laubach.
Alles  dieses  hat  der  H.  V.  durch  Schemata  noch
deutlicher  gemacht.  Die  Collation  wird  den  übrigen -
  Mitherren  bekannt  gemacht  und  die  Einweisung -
  geschieht  in  gemeinschafftlichen  Namen.  Jnzwischen -
  haben  die  Häuser  Braunfels  und  Stollberg -
  unter  sich  noch  einen  besondern  im  J.  1712.
abgeschloßenen  Vergleich.  (§.  24.)  Die  jährlich  abwechselnde -
  Gerichtsbarkeit,  das  Bauamt  genannt,
erstreckt
eer)  Diese  beträgt,  nach  dem  7.  §.  der  Lit.  G.  beigegedruckten -
  Münzenberger  Proceßordnung  50  fl.
Loae
Staatsbibl
zu  Berlin
            
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