Max-Planck-Institut für
58 Wih. Carol. Fried. Sames Consil. &
stein, deren in §. 22. und 23. Erwähnung geschieht. -
Heut zu Tag besit von Münzenberg das
Haus Hanau 8, das Haus Braunfels das
Haus Stollberg und das Haus Laubach 15.
Die Gerichtsbarkeit, die übrigens in gemeinschaft
lichen Namen ausgeübt wird, nebst dem Directorio -
auf den Conventen und allen damit verknüpfften -
Prärogativen, wechselt zwischen den Gemein=Herrschafften -
so ab, daß binnen einen Zeitraum
von 10. Jahren, Hanau viermal, Braunfels dreimal, -
Stollberg zweimal, und Laubach einmal zu
deren Ausübung kommt. Die Appellation wird
an alle Mitregenten gerichtet, wenn die summa appellabilis -
vorhanden ist 2424). Jn dem nemlichen
Verhältnis wechselt auch die Kirchenvisitation ab,
die alle drei Jahre vorgenommen wird. Die Collater -
der gelstlichen Aemter kommt unter 10 Veränderungsfällen, -
4mal an Hanau, 3mal an Braunfels, -
2mal an Stollberg und 1mal an Laubach.
Alles dieses hat der H. V. durch Schemata noch
deutlicher gemacht. Die Collation wird den übrigen -
Mitherren bekannt gemacht und die Einweisung -
geschieht in gemeinschafftlichen Namen. Jnzwischen -
haben die Häuser Braunfels und Stollberg -
unter sich noch einen besondern im J. 1712.
abgeschloßenen Vergleich. (§. 24.) Die jährlich abwechselnde -
Gerichtsbarkeit, das Bauamt genannt,
erstreckt
eer) Diese beträgt, nach dem 7. §. der Lit. G. beigegedruckten -
Münzenberger Proceßordnung 50 fl.
Loae
Staatsbibl
zu Berlin