Volltext : Evelt, Joseph: ¬Das preußische Civilrecht

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b)  als  boni  mores  und  utilitas,  wenn  eine  Mitwirkung
anderer  Elemente  zwar  zutrifft,  das  Ziel  der  Sittlichkeit
jedoch  beiden  gemein  ist.
In  der  ersten  Klasse  befaßt  das  strenge  Recht  im
Buchstaben  den  Gegensatz  zur  aequitas  als  Vermittlerin,
um  für  einen  strengen  Rechtszustand  eine  versöhnende  Umgestaltung ¬
  herbeizuführen,  wie  dies  bei  den  Römern  durch
die  edicta  magistratuum  geschah.
In  der  zweiten  Klasse  deuten  die  boni  mores  auf
Beachtung  sittlicher  Zwecke  außerhalb  dem  Rechtsgebiete;
die  utilitas  ist  aber  eine  doppelte,  nämlich  die  Beachtung
des  Interesse  des  Staats  (publica),  oder  sie  äußert  sich
als  Sorge  für  das  Wohl  Einzelner,  z.  B.  durch  Schutz
eines  Minorennen,  oder  durch  Hebung  des  Verkehrs,
(ratio  utilitatis).  In  der  ersten  Klasse  läßt  sich  das  Recht,
es  mag  im  strictum  jus  oder  in  der  aequitas  wurzeln,
mit'  dem  generellen  Namen  regelmäßiges  Recht  oder
jus  commune  bezeichnen,  während  das  durch  die  ulilitas
modifizirte  Recht  von  Einigen  anomalisches,  von  den
Römern  aber  jus  singulare  oder  auch  privilegium  ge
nannt  ward.
§.  2.
Von  den  vorhin  gedachten  drei  Wegen,  auf  welchen
das  Recht  im  Bewußtsein  des  Menschen  zum  Dasein  kommt,
lassen  sich  zwei  Hauptwege  bilden,  nämlich  der  übernatürliche ¬
  Weg  der  Offenbarung  (göttliches  Recht),  oder  der
natürliche  Weg  (menschliches  Recht),  bei  welchem  letztern
der  Schöpfer  zwar  nicht  unmittelbar  wirkt,  auf  welchem
das  dem  Menschen  eingeborne  Rechtsbewußtsein  jedoch
kraft  göttlicher  Anordnung  in  einem  fortwährenden  Entwickelungsprocesse ¬
  fortschreitet,  ähnlich  der  Erscheinung,
wornach  die  Sprache  sich  fortbildet.  Die  Glieder  eines
Volkes  sind,  wie  sie  durch  Religion  und  Sprache  verbunden ¬
  sind,  auch  ähnlich  durch  ein  gemeinsames  Rechtsbewußtsein ¬
  verbunden.
Der  Volksgeist  wird  auf  diese  Weise  die  Quelle
            
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