Contents : Juristische Miscellen besonders das preußische Recht betreffend (St. 1 (1804))

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von  den  beiden  Robrahne  zum  Zwecke  des  Wegsetzens  befrachtet -
  worden  seyn  soll.  Nicht  von  dem  Inkulpaten  sondern -
  von  dessen  Bruder  will  Keibel  gehört  haben,  daß
über  die  Wegsetzung  mit  dem  Schiffer  eine  Verabredung
Statt  gefunden  habe.  Kein  einziges  specielles  Factum  der
thätigen  Theilnahme  wird  gegen  den  Inkulpaten  denunciiret. -
  Dagegen  ist  von  ihm  eingestanden  worden,  daß  er
die  in  dem  Schiffe  verladenen  Waaren  über  ihren  Werth
habe  versichern  lassen;  eine  nach  den  in  dem  Vorhergehenden -
  aufgestellten  Grundsätzen  allerdings  strafbare  Handlung.
Wenn  Inkulpat  sein  früheres  darüber  abgelegtes  Bekenntniß -
  in  der  Folge  abändert;  so  ist  der  Widerruf  nur  scheinbar, -
  indem  er  auch  nach  seiner  letzteren  Angabe  einräumt,
daß  die  verladenen  Waaren  weit  über  ihren  Werth  versichert -
  worden,  und  diese  höhere  Versicherung  mit  der  Hofnung -
  des  aus  dem  Verkauf  zu  ziehenden  Gewinns  zu
rechtfertigen  sucht.  Es  kommt  also  lediglich  auf  die  Ausmittelung -
  desjenigen  Quanti  an,  um  welches  die  Versicherungssumme -
  den  Werth  der  verladenen  Waaren  übersteigt.
Nach  der  ersten  Angabe  des  Inkulpaten,  wollte  er  1700
bis  2000  Thlr.  verdienen,  nach  der  letzten  sollte  der  Gewinn -
  nur  1000  Thlr.  betragen.  Die  zu  den  Akten  gekommenen -
  Briefe  und  Rechnungen  geben  außer  dem  Copierbuche -
  des  Inkulpaten  darüber  nähere  Auskunft.  Nach
der  Behauptung  des  Inkulpaten  sind  bei  der  Berliner  Assekuranzkompagnie -
  4  Fässer  Pigment,  1  Faß  Ingwer  und
10  Fässer  Rosinen  mit  1000  Thlr.  versichert  worden.  Die
Assekuranzkompagnie  räumt  solches  in  ihrer  schriftlichen
Beantwortung  der  von  dem  Inkulpaten  wider  sie  angestellten -
  Klage  ein.  Es  frägt  sich  vor  allen  Dingen,  ob
diese  Waaren  verladen  worden.  Nach  der  Rechnung  der
Kaufleute  Robrahn  und  Hildebrandt  in  Hamburg  ist  eine
Verladung  von  10  Faß  Rosinen  in  dem  Schiffe  des  Kund¬Staatsbibliothek -

Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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