Contents : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege ([3.F.] Bd. 27 = Jg. 1844, Bd. 2 (1844))

360
Inhalt.
I.  Großherzogth.  Oldenburg.  Die  Kindesmörderin,  oder  das  Gottesgericht -
  des  Gewissens  Ein  Criminalfall:  mitgetheilt  aus  den  Acten
vom  Hofrath  v.  Buttel,  Mitglied  der  Justiz=Kanzlei  in  Oldenburg  S.  3
Großherzogth.  Baden.  Gattenmord.  (Klagefreispruch  unter  Ver¬II. -

hängung  von  Sicherheits=Detention.)  Mitgetheilt  vom  Oberhofgerichts¬S -
  27
Sekretär  Dr.  Löw  in  Mannheim
Königr.  Sachsen.  Die  äußerste  Grenze  von  Culpa  in  einem  Falle
III.
Nach  den  Mittheilungen  des  Vertheidigers
angeschuldigter  Tödtung.  —
des  Advoc.  Fedor  Vieweg,  Hofsecretairs  Sr.  Durchlaucht  des  Fürster
S.  37
von  Schönburg  zu  Waldenburg,  vom  Herausg.
Herzogthum  Anhalt=Bernburg.  Particular=Gesetzgebung,  wonach
IV.
der  Ehebruch  Amtswegen  zu  untersuchen.  Mittheilung  des  Regierungs
S.  101
raths  von  Röder  in  Bernburg
S.  109.
Miscellen.  1.  Deutsche  Schweiz  (Luzern)  Gesetzgebung
2)  Unterschiedliche  „De  Profundis“  aus  der  richterlichen  Praxis,  von
Hofrath  von  Buttel  zu  Oldenburg  a)  Der  richtige  Tact  in  Ermittelun
des  Strafmaßes  S.  119.  —  b)  Blicke  in  die  Alchymie  der  Suchung  nach
3)  Der  Adam  in
Recht  im  geheimen  Inquisitionsverfahren  S.  129.
S  122
Halberstadt
Herzogthum  Anhalt=Dessau.  Vieljähriger  Injurienproceß  zwischen
VI.
einem  Buchhändler  und  Postdirector  aus  commerziellem  Conflict  wegen
Postdebits.  Aus  den  vom  Ob.  App.Ger.=Adv.,  Dr.  jur.  Giesecke  zu
S.  129
Zerbst,  mitgeth.  Actenstücken  dargest.  vom  Herausg.
Mit  einem  Anhange,  die  Gesetzgebung  in  Anhalt  über  Injurien  rc.  be¬S. -
  163
treffend,  vom  Eins
VII.  Königr.  Hannover.  Der  Wollust  hundertfältige  Erndte  an  Flud
und  Verderben.  [In  juridischer  Hinsicht:  Frage  über  Fortdauer  anzurechnender -
  Causalität  zwischen  der  mit  dem  Vorsatze  zu  morden  an  einem
nachher  als  todt  Liegengelassenen  vollbrachten  Gewaltthätigkeit  und  den
nach  Wiederaufraffung  des  nicht  lebensgefährlich  Verletzten  (sonsther?)  er¬Nach -
  den  Mittheilungen  des
folgten  Eintritte  einer  andern  Todesart
Vertheidigers  Dr.  Samuel's  Benfey  zu  Göttingen,  vom  Her¬S. -
  170
ausgeber
VIII.  Ein  Paar  Worte  über  das  öffentliche  Verfahren  im  Criminal-  und  Civilprocesse, -
  und  über  die  körperliche  Züchtigung  als  Strafübel;  aus  dem
Standpunkte  des  Realrationalismus.  Vom  Geheimerath  Dorguth  zu
S.  219
Magdeburg
Sendschreiben  Dr.  Jonathar
IX.
Beitrag  zur  geistlichen  Criminalistik.
S.  22
an  den  Herausg.
Schuderoff's,  weiland  zu  Ronneburg,
(Von  Karl
X.
Zur  „Emancipationsfrage"  des  Deutschen  Advocatenstandes.
S.  24
Buchner)
Großherzogthum  Oldenburg.  Der  jetzige  Zustand  der  Straf¬XI. -

Mitgetheilt  vom  Hofrath  von
anstalten  in  Vechta  und  ihre  Leistungen.
S.  257
Buttel  zu  Oldenburg
in  zweiter  Instanz  aber  definitive  —  Freisprechung  von
Einstweilige
XII.
der  Anklage  auf  tödtliche  Mißhandlung  des  Bruders  und  Oheims.  (Von
S.  30.
Herausgeber)
S.  345
XIII.
Biographische  Skizzen  über  Heinroth
Forts.  von  Nr.  V.,  Ziffer  2.
Miscellen.  1)  „De  Profundis“
XIV.
a)  Heiligt  der  Eid  seinen  Mann,  oder  der  Mann  seinen  Eid?  S.356.
2)  Niederlage  eines
b)  Etwas  von  den  Untersuchungskosten.  S.  357.
Greises  in  schwerer  Versuchung  aus  enthusiastischer  Verehrung  für  ein
S.  358
Buch
.*
*  .
*.
Druck  von  Sieghark  u.  Voigk  in  Penig.
Vonage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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