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Inhalt.
I. Großherzogth. Oldenburg. Die Kindesmörderin, oder das Gottesgericht -
des Gewissens Ein Criminalfall: mitgetheilt aus den Acten
vom Hofrath v. Buttel, Mitglied der Justiz=Kanzlei in Oldenburg S. 3
Großherzogth. Baden. Gattenmord. (Klagefreispruch unter Ver¬II. -
hängung von Sicherheits=Detention.) Mitgetheilt vom Oberhofgerichts¬S -
27
Sekretär Dr. Löw in Mannheim
Königr. Sachsen. Die äußerste Grenze von Culpa in einem Falle
III.
Nach den Mittheilungen des Vertheidigers
angeschuldigter Tödtung. —
des Advoc. Fedor Vieweg, Hofsecretairs Sr. Durchlaucht des Fürster
S. 37
von Schönburg zu Waldenburg, vom Herausg.
Herzogthum Anhalt=Bernburg. Particular=Gesetzgebung, wonach
IV.
der Ehebruch Amtswegen zu untersuchen. Mittheilung des Regierungs
S. 101
raths von Röder in Bernburg
S. 109.
Miscellen. 1. Deutsche Schweiz (Luzern) Gesetzgebung
2) Unterschiedliche „De Profundis“ aus der richterlichen Praxis, von
Hofrath von Buttel zu Oldenburg a) Der richtige Tact in Ermittelun
des Strafmaßes S. 119. — b) Blicke in die Alchymie der Suchung nach
3) Der Adam in
Recht im geheimen Inquisitionsverfahren S. 129.
S 122
Halberstadt
Herzogthum Anhalt=Dessau. Vieljähriger Injurienproceß zwischen
VI.
einem Buchhändler und Postdirector aus commerziellem Conflict wegen
Postdebits. Aus den vom Ob. App.Ger.=Adv., Dr. jur. Giesecke zu
S. 129
Zerbst, mitgeth. Actenstücken dargest. vom Herausg.
Mit einem Anhange, die Gesetzgebung in Anhalt über Injurien rc. be¬S. -
163
treffend, vom Eins
VII. Königr. Hannover. Der Wollust hundertfältige Erndte an Flud
und Verderben. [In juridischer Hinsicht: Frage über Fortdauer anzurechnender -
Causalität zwischen der mit dem Vorsatze zu morden an einem
nachher als todt Liegengelassenen vollbrachten Gewaltthätigkeit und den
nach Wiederaufraffung des nicht lebensgefährlich Verletzten (sonsther?) er¬Nach -
den Mittheilungen des
folgten Eintritte einer andern Todesart
Vertheidigers Dr. Samuel's Benfey zu Göttingen, vom Her¬S. -
170
ausgeber
VIII. Ein Paar Worte über das öffentliche Verfahren im Criminal- und Civilprocesse, -
und über die körperliche Züchtigung als Strafübel; aus dem
Standpunkte des Realrationalismus. Vom Geheimerath Dorguth zu
S. 219
Magdeburg
Sendschreiben Dr. Jonathar
IX.
Beitrag zur geistlichen Criminalistik.
S. 22
an den Herausg.
Schuderoff's, weiland zu Ronneburg,
(Von Karl
X.
Zur „Emancipationsfrage" des Deutschen Advocatenstandes.
S. 24
Buchner)
Großherzogthum Oldenburg. Der jetzige Zustand der Straf¬XI. -
Mitgetheilt vom Hofrath von
anstalten in Vechta und ihre Leistungen.
S. 257
Buttel zu Oldenburg
in zweiter Instanz aber definitive — Freisprechung von
Einstweilige
XII.
der Anklage auf tödtliche Mißhandlung des Bruders und Oheims. (Von
S. 30.
Herausgeber)
S. 345
XIII.
Biographische Skizzen über Heinroth
Forts. von Nr. V., Ziffer 2.
Miscellen. 1) „De Profundis“
XIV.
a) Heiligt der Eid seinen Mann, oder der Mann seinen Eid? S.356.
2) Niederlage eines
b) Etwas von den Untersuchungskosten. S. 357.
Greises in schwerer Versuchung aus enthusiastischer Verehrung für ein
S. 358
Buch
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Druck von Sieghark u. Voigk in Penig.
Vonage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin