§§ 617, 618.
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Da der Kläger bewiesen hat, daß die Beschaffenheit der Rampe den
Unfall verursacht habe, so braucht er nicht noch näher darzutun, inwiefern
der objektiv gefährliche Zustand durch ein Verschulden der Beklagten, bez.
ihrer Aufsichtsbeamten verursacht worden ist.
§ 120 a Gew.=O. RG. 9. X.
99. VI. RK. 1902, 390.
IV. Ein Fabrikbesitzer, den der Leiter des Fabrikunternehmens in seiner
Eigenschaft als Vorstand eines Vereins mit einer von dem Vereine zu entlohnenden ¬
Dienstleistung für diesen beauftragt hat, kann für einen Unfall.
der ihm bei der Dienstleistung zugestoßen ist, nicht das Fabrikunternehmen
haftbar machen. Der ursächliche Zusammenhang zwischen dem in der Unterlassung ¬
von Sicherungsmaßregeln bestehenden Verschulden des Dienstherrn
und dem Unfalle wird durch den Umstand nicht beseitigt, daß der Unfall
auch hätte eintreten können, wenn alle von Sachverständigen für nötig erachteten ¬
Maßnahmen angewendet worden wären. BOLG. 30. IV. 02. II.
S. (N. Folge) 3, 353.
V. Lichtschacht am Bahnsteig. Erneute Revision des Beklagten zurückgewiesen. ¬
Bekl. haftet. Die Offnung des Lichtschachtes war ungenügend
hoch eingefriedigt. RG. 7. IV. 02. VI. S. H. 1902, 230, 204.
VI. Fellhändler, auf dessen durch eine Falltür verschließbarem Speicher
Kl. dadurch zu Schaden kam, haftet. OLG. hat gerade die Frage umgangen.
ob nicht gemäß der Bestimmung des § 367 Nr. 12 StGB. eine Einrichtung
getroffen werden mußte, durch die der mit der Offnung der Tür sofort eintretenden ¬
Gefahr vorgebeugt wurde. Aufhebung. RG. 18. XI. 01. VI.
R. K. 1902, 971. I. W. 1902, 11; Jur. Z. 1902, 92; SächsAr. 1902
(Bd. 12), 91. Vgl. II, 173 und meinen Komm. Buch II, S. 1241—1242
V. S. 1266 (Falltüren).
VII. Übertretung von Unfallverhütungsvorschriften. Vgl. § 823.
VIII. Brand eines Warenhauses. Haftung des Inhabers wegen ungenügender ¬
Vorkehrungen zur Rettung des Personals. RG. 9. III. 03. IV.
Bad. R. 1903, 261; I. W. 1903, 57. OLG. Karlsruhe Zurückweisung.
IX. Mangelhafter Backtrog. Blutvergiftung. Schaden zu 1
zugesprochen ¬
wegen § 254. RG. 9. VII. 03. VI. SächsAr. 1904, 77. Näheres
IV. 289.
X. OLG. Celle, Mugd. Falk. Bd. 6, 82.
XI. OLG. Hamburg, Mugd. Falk. Bd. 6, 83.
XII. Klage abgewiesen. OLG. Colmar, Recht 1903, 482. Näheres
289.
XIII. Die hierdurch (vom 14. bis 25. Jahre) zugezogene Nierenerkrankung
begründete keinen Schadensanspruch. BOLG. S. (N. Folge) Bd. 3, 168 bis
174. Näheres IV, 289. Unzutreffend. § 242.
XIV. Die Tochter des Beklagten=Gastwirts gab dem Dienstboten den
Auftrag, den Kronleuchter anzuzünden. Kläger bestieg dazu eine Patentleiter. ¬
Die Musik fing an zu spielen, ein paar Arbeiterfrauen tanzten gegen
die Leiter und Kläger stürzte. Keine Haftung. OLG. Naumburg 18. III. 02.
S. A. 1902, Bd. 2, 312—313. Richtig; causa extranea.
Verpflichtung der Dienstherrschaft zu Vorkehrungen zum Schutze der
Dienstboten beim Fensterputzen. Eigenes Verschulden des Dienstboten, der