Da der Versuch in dieser Art und Ausdehnung fast ein neuer genannt werden ¬
kann, war ich bemüht, mich in den Grundzügen lieber an bekanntere
nationalökonomische Lehrbegriffe anzuschließen, wie sie insbesondere für
meinen speciellen Beruf durch Rau's in Oesterreich bekanntestes Lehrbuch
gleichsam von vornhinein geboten waren, als ein eigenes neues System
aufzustellen oder ein noch nicht so verbreitetes neueres zu Grunde zu legen*).
Ich glaube jedoch, insbesondere in der Partie der Bergwirthschaftspflege, ¬
des Eigenen genügend hinzugefügt zu haben, und bekenne offen,
daß ich die darin vorkommenden legislativen Fragen mit besonderem Bezug
auf die damals noch schwebende Frage der österreichischen und sächsischen
Berggesetzreform behandelte, und so die Elemente sowohl der Motivirung,
als der Kritik der später ins Leben getretenen neuen Berggesetze in diesem
Theile entweder ausdrücklich oder zwischen den Zeilen lesbar enthalten sind.
Dadurch steht er in wesentlichem Zusammenhange mit dem vierten Theil,
der eben mit Rücksicht auf diese theoretische Vorarbeit manche Kürzungen
ertragen konnte, welche mir die Rücksicht auf die beschränkte Bogenzahl des
Werkes auflegte.
Der dritte Theil sollte in dem Beispiele der deutschen, österreichischen
und französischen Bergrechtsgeschichte zeigen, wie sich das in den ersten
beiden Theilen technisch und staatswissenschaftlich dargestellte Bergwesen in
den Staaten Mitteleuropas zum Bergrecht entwickelt hatte und die rechtshistorische ¬
Grundlage der neuen Bergrechtsreform zeigen, als deren für
uns Oesterreicher wichtigstes Resultat im
vierten Theile das österreichische allgemeine Berggesetz vom
20. Mai 1854 erörtert werden sollte. Hier versuchte ich eine Trennung des
motivirend-apologetischen Theils von dem vorwiegend erklärenden und verband ¬
den Abdruck des Textes mit diesem letzteren. Ich nenne jenen ersten
Abschnitt den motivirend=apologetischen, weil ich unverholen eingestehe, ¬
daß ich die mit diesem a. ö. Berggesetze eingetretene Reform des
Bergrechts für eine in der Hauptsache gelungene Lösung dieser höchst
schwierigen Aufgabe halte und durch meine Mitwirkung an den EntwurfsBerathungen ¬
mich in die Lage gesetzt glaubte, zur Vertheidigung der Principien ¬
und Motive desselben etwas beitragen zu können. — Ich verkenne
die Unvollkommenheiten, die auch dieses legislative Werk, wie jedes menschliche ¬
Unternehmen, an sich trägt, keineswegs, allein ich hielt den Moment
*) Roscher's treffliches Werk war damals noch nicht erschienen und Stein's
System 2c. kaum begonnen, — Hillebrand war mit der Geschichte der nationalökonomischen ¬
Systeme abgebrochen u. s. w.