Objekt : Miszellen aus dem Gebiethe der bürgerlichen und der mit derselben verwandten politischen Gesetzgebung des Oesterreichischen Kaiserstaates (H. 3, Abt. 2)

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114)  —
Was  für  rechtliche  Folgen  bringt  eine  durch  Urtheil  erkanute
Trennung  der  Ehe  in  Hinsicht  auf  den  schuldlosen,  was
für  Folgen  in  Hinsicht  auf  den  schuldigen  Theil  hervo
§§.  153,  154  und  155.
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