Inhalt
139) Jm Falle der einfachen Dachtraufe wird im Zweifel =
jener als der Berechtigte angesehen, der sie auf das
fremde Grundstück träufen läßt.
140) Der das Wasser aufnehmende Anrainer kann in dem
Falle, wenn er das eingelaufene Wasser seit undenklichen
Zeiten benützt hatte, sich auf kein erworbenes Recht berufen. ¬
141) Uiberhaupt ist im Zweifel derjenige als der Berechtigte ¬
anzusehen, welcher das Wasser in fremden Grund
ablaufen läßt.
142) Der Umstand, daß der Ableitende auf den fremden
Grund die Erhaltungskosten der Rinnen und Kanäle
nicht bestritten hat, bewirkt nicht, daß er als der Verpflichtete ¬
anzusehen ist.
143) Um die schwierigsten Rechtsfragen, die in das Fach
der Dienstbarkeiten einschlagen, zu erschöpfen, geschieht
der Uibergang auf drei der wichtigsten Dienstbarkeiten. ¬
Von der Dienstbarkeit der BalkenEinfügung. ¬
144) Was die Dienstbarkeit des Balkenrechts sey?
145) Was Alles Gegenstand der Einfügung in eine
fremde Wand seyn kann?
146) Was in eine fremde Wand einfügen heißt?
147) Die Dienstbarkeit der Balken=Einfügung kann eine -
städtische, und eine Felddienstbarkeit seyn. Uiberhaupt =
können alle durch das Gesetz erklärte HausServituten -
als Feld=Servituten, und letztere dagegen
auch als Haus=Servituten gedacht werden.
148) Das Recht der Balken=Einfügung begründet allerdings =
eine Servitut.