Volltext : Lehrbuch des bürgerlichen Rechts auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (4)

465.  Nr  2.  Z.  5  —  11.  Die  Berufung  des  Fiskus  oder  anderer  gleich
ihm  privilegirter  Korporationen  auf  die  restitutio  in  integrum
(A.L.R.  1.  14.  §.  174.)  findet  gegen  die  verabsäumte  (zwölf  wöchentliche) ¬
  Frist  zur  Einlegung  des  Rechtsmittels  der  Appellation,  der
Revision,  des  Rekurses  und  der  Nichtigkeitsbeschwerde  nicht  ferner
statt.  Deklarat.  6.  April  1839.  Art.  13.  Ges.  Samml.  S.  131.
„  585.  Nr  2.  Z.  8.  st.  Verpfändeten  l.  Verpfänder.
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