Inhaltsverzeichnis : Puchta, Wolfgang Heinrich: Entwurf einer Ordnung des Verfahrens in den Gegenständen der freiwilligen Gerichtsbarkeit

172  Zweite  Abtheilung.  2.  Abschn.  3.  Titel.
ob  und  auf  welche  Vermessung  sich  der  angegebene
Flächeninhalt  gründet;  die  zu  dem  Gute  gehörigen
Gerechtigkeiten,  ebenso  nur  nach  einer  allgemeinen
Anzeige;  endlich  die  Lasten  und  Abgaben  des  Guts,
die  über  dessen  Realitäten  oder  Lasten  etwa  obwaltenden ¬
  Prozesse  u.  dgl.  Auch  der  frühere  Besitzer
und  ihrer  Erwerbungen,  wenigstens  auf  den
Zeitraum =
  von  50  —40  Jahren  zurück,  ist  Erwähnung
zu  thun,  ingleichen  ob  und  wie  hoch  das  Gut  ganz
oder  theilweise  etwa  verpachtet  gewesen  und  wie  die
Pächter  darauf  fortgekommen.
§.  224.
Dieser  allgemeinen  Inhaltsangabe  hat  nun  eine
besondere  Beschreibung  der  einzelnen  Realitäten
mit  summarischer  Bemerkung  ihrer  Eigenschaften,
soweit  sie  auf  die  Würdigung  ihres  Werths  Einfluß
haben,  zu  folgen.  Dieselbe  muß  daher  enthalten:
I.  die  sämmtlichen  Grundeingehörungen  einzeln  nach
ihrem  Maße,  ihrer  Lage  und  Bodengüte  nach  den
angenommenen  Classen,  deren  Culturstand  und  Benutzungsart ¬
  und  zwar  1)  die  Aecker  mit  Angabe
des  eingeführten  Ackersystems,  Fruchtwechsels,  Brache ¬
  rc.;  2)  die  Wiesen,  besonders  ob  sie  ein-,  zwei¬,
oder  dreimähdig  sind,  ihre  höhere  oder  tiefere,  warme
oder  kalte  Lage,  natürliche  oder  künstliche  Bewässerung,
wiefern  sie  etwa  der  Ueberschwemmung  zur  Unzeit
ausgesetzt,  der  Servitut  der  Vor-  und  Nachhut  unterworfen ¬
  sind  rc.,  3)  die  Gärten  nach  ihrer  Be¬
            
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