Zweite Abtheilung.
Eingaben.
Eingaben sind Aufsätze, welche von Parteien an den Landesfürsten, an
öffentliche Autoritäten, d. i. an die Staats- oder Gemeindebehörden, und an
öffentliche Anstalten gerichtet werden.
Man unterscheidet nachbezeichnete Klassen von Eingaben:
1. Anzeigen, d. i. Mittheilungen von Thatsachen.
2. Gesuche und Bittschriften, d. i. solche Eingaben, welche auf die
Gewährung einer angesuchten Begünstigung, auf die Bewilligung zur Ausübung
einer Gerechtsame, auf die Erlangung einer Anstellung u. s. w. gerichtet sind.
3. Satzschriften, d. i. solche Eingaben, welche die Klage und die Vertheidigung ¬
in streitigen Rechtsangelegenheiten zum Zwecke haben.
4. Vorstellungen, welche die Zulässigkeit und Nützlichkeit der Gewährung ¬
eines Gesuches durch Beleuchtung und Begründung seines Inhaltes darzustellen ¬
bestimmt sind.
5. Vorschläge, welche den Zweck haben, Verbesserungen und neue
Einrichtungen anzuregen, und deren Nothwendigkeit oder Nützlichkeit zu
beweisen.
6. Betreibungen (Urgenzen), d. i. Gesuche um Beschleunigung
der Erledigung einer in einer früheren Eingabe anhängig gemachten Angelegenheit. ¬
7. Beschwerden, Berufungen und Rekurse, d. i. Darstellungen
der Unzulässigkeit und Unbilligkeit der Erledigung (insbesondere der abschlägigen
Bescheidung) eines früher eingerichteten Gesuches.
Erster Theil.
Von den Eingaben im Allgemeinen.
Bei jeder Eingabe sind folgende Punkte zu beachten:
die Autorität, an welche die Eingabe gerichtet ist:
2. die einreichende Partei, die innere und äußere Form der Eingabe, der
Stämpel.
Erstes Hauptstück.
Die öffentlichen Antoritäten.
Oeffentliche Autoritäten sind jene Organe durch welche die Staatsgewalt,
welche in der Person des Kaisers vereinigt ist, in ihrer dreifachen Richtung als
gesetzgebende, vollziebende oder richterliche Gewalt ausgeübt wird.