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Dieselben werden von den Assecuranzgesellschaften an verschiedenen ¬
Orten ständig aufgestellt und mit besonderen Instructionen
versehen, nach deren Inhalt und Umfang sich auch die Art und
Ausdehnung ihres Wirkungskreises richtet. Obwohl demnach dieser ¬
in den einzelnen Fällen verschieden begrenzt sein kann, lassen
sich dennoch mehrere Punkte bezeichnen, die regelmäßig vorhanden ¬
sind und die Stellung dieser Agenten im Allgemeinen genügend ¬
characterisiren. Zu den Geschäften eines Lebensversicherungsagenten ¬
gehört:
1) Die Vermittlung aller Verhandlungen zwischen dem Versichernden ¬
und der Gesellschaft. Demnach haben sie die Anträge
auf Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages entgegen zu
nehmen, die dazu nothwendigen Papiere vom Versichernden zu
requiriren, die Einsendung derselben an die Lebensversicherungsgesellschaft ¬
zu besorgen, den hierauf erfolgenden Entschluß der
Letzteren dem Antragsteller zur Kenntniß zu bringen, eventuell
die ausgefertigte Police hinauszugeben, sowie auf gleiche Weise
alle etwaigen späteren Anträge auf Abänderung der Versicherung
u. dergl. zu vermitteln.
2) Die Annahme und Quittirung der Prämienzahlungen,
Policegebühren u. dgl., sowie Verrechnung derselben an die Gesellschaft. ¬
3) Vermittlung erhobener Ansprüche auf Auszahlung, der
Versicherungssumme und deßhalb auch Entgegennahme der Sterbfallanmeldungen, ¬
Todesbescheinigungen und anderer hierauf bezüglicher ¬
Papiere.
Die Bevollmächtigung zur Vornahme dieser Handlungen
erhalten sie zunächst dadurch, daß sie von der Assecuranzgesellschaft ¬
auf Grund eines mit derselben abgeschlossenen Vertrages
ausdrücklich zu obigem Zwecke aufgestellt und gewöhnlich auch
öffentlich annoncirt werden. In der Regel bekommen sie aber
die äußere Befugniß zur Ausübung ihrer Thätigkeit erst dadurch,
daß sie dazu von der betr. Staatsregierung nach Prüfung ihrer
persönlichen und pecuniären Verhältnisse, bisweilen unter besonderen ¬
Cautelen, ausdrücklich concessionirt werden.
Bayer. Regier.-Rescript vom 16. Mai 1857 (im Kreisamtsblatt
für Mittelfranken von 1857. Nr. 43. S. 720), verglichen mit