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§. 478.
Curators für die dem Gericht unbekannten oder zwar bekannten, aber un
bekannt wo abwesenden Erben. In anderen Fällen wäre eine Curatel
bestellung blos wegen Gefährdung der Rechte eines Abwesenden eine un
berufene Einmischung in fremde Privatangelegenheiten.*) Auch aus dem
Grunde, dass Jemand verschollen ist, wird zur Bestellung eines Curators
erst geschritten, wenn schon die Voraussetzungen zur Einleitung des Todes
erklärungsverfahrens eingetreten sind.1
Aus Rücksicht für Dritte wird ein Curator dann aufgestellt, wenn
sonst „die Rechte“ dieser Dritten „in ihrem Gange gehemmt würden“
(§. 276).*2) Der Dritte muss also ein Recht auf eine Rechtshandlung
haben, zu deren Zustandekommen die Mitwirkung des Abwesenden oder
unbekannten Theilnehmers wesentlich ist.13) Keineswegs ist die Aufstellung
des Curators auch dann gerechtfertigt, wenn es sich um Errichtung eines
ler S. 77 ff., vgl. auch A. L. R. II
wendigkeit der Einklagung wegen unter
18 §. 19 ff., 821 ff., Deutsches G. B.
lassener Verloosung oder beim Ausbruch
§. 1911.
des Concurses über das Vermögen des
12) Ein hieher gehörender Fall ist nach
Ausstellers), so ist für sie ein gemein
dem Note 9 cit. Gesetz (§§. 1—4) der,
samer Curator zu bestellen (§. 1 d. Ges.),
wenn es sich um Intervention der (in
was jeder Betheiligte, und bei Schuld
ihrer Mehrzahl natürlich unbekannten)
verschreibungen von unter staatlicher Auf
Besitzer von auf Inhaber lautenden oder
sicht stehenden Unternehmungen das die
durch Indossament übertragbaren Theil
Aufsicht ausübende öffentliche Organ be
schuldverschreibungen handelt; hier ist,
gehren kann (§. 3). Die einzelnen Be
wenn sonst die Rechte Anderer in ihrem
sitzer der Theilschuldverschreibungen kön
Gange gehemmt würden, für sie ein Cu
nen ihre mit anderen gemeinsamen Rechte
rator zu bestellen. Dies gilt insbeson
nicht selbständig geltend machen (§. 9 d.
dere, wenn die Gläubiger von einer sie
Ges., vgl. Jud. Buch Nr. 101 Samml.
betreffenden bücherlichen Eintragung ver
XV Nr. 6578, womit Spruch=Rep. Nr. 90
ständigt werden sollen.
Samml. XV Nr. 6445 gelöscht wurde).
13) Z. B. Ausstellung einer Quittung
— Außerdem gibt die gerichtliche Depo
oder Löschungserklärung durch den ab
sition von Vermögenschaften unbekannter
wesenden Gläubiger (vgl. jedoch Entsch.
Interessenten häufig Anlass zur Bestel
Sammlung XXIX Nr. 13884), Aufkün
lung eines Curators für dieselben. So
digung oder Einklagung eines Capitals
z. B. wenn der Inhaber einer concessio
gegen den abwesenden oder unbekannten
nierten Pfandleihanstalt gemäß Vdg. v.
Schuldner, gesetzlich (§. 1425) vorge
October 1892 Nr. 176 R. G. B.
schriebene Verständigung des Gläubigers
nach erfolgtem Verkaufe der nicht ein
von der Depositierung des Schuldbetra
gelösten Pfänder die erzielten Überschüsse
ges, Intabulation oder Löschung einer
für die unbekannten Verpfänder gericht
Schuld, Vertheilung einer Erbschaft oder
lich erlegt: Entsch. Sammlung XXX
Theilung einer Sache, an welcher Ab
Nr. 14467 und 14468, Just. Min. Vdg.
wesenden oder unbekannten Personen An
vom 17. Jänner 1893 Nr. 5 V. Bl.
theile zustehen u. s. w. (vgl. auch G. Z.
10) Allerdings läuft derjenige, der ver
1862 Nr. 7). — Soll gegen eine pro
reist oder auswandert, ohne einen Ver
cessunfähige Partei, welche eines gesetz
walter seines zurückbleibenden Vermögens
lichen Vertreters entbehrt, eine Process
zu bestellen, Gefahr, Schädigungen zu
handlung vorgenommen werden und ist
erfahren (Besitzstörungen werden nicht
Gefahr im Verzug, so hat das Process
zurückgewiesen, Zinsen verjähren u. dgl.);
gericht gemäß C. P. O. §. 8 einen Cu
allein das ist kein Grund gerichtlicher
rator zu bestellen; für die processun
Vorsorge.
fähige Partei kann in solchen Fällen ein
11) Entsch. Sammlung IV Nr. 1554.
negotiorum gestor (C. P. O. §. 6) ein
Über die Verschollenheitscuratel in
schreiten.
Deutschland vgl. Gerber §. 247, Geng¬