Object : Ortloff, Johann Andreas: ¬Das Recht der Handwerker

1
.
Forre
)t.
legenheiten
mit  Beyfall,  vor  *).  Bey
der  Bearbeitung  derselben,  und  bey  meinen =
  sonstigen  staatswissenschaftlichen  und
juristischen  Studien  mußte  ich  die  Rechte =
  der  Handwerker  aufs  Neue  genau
durchgehen.  Meine  individuelle  Bildung
und  meine  Erfahrungen  machten  mich
o
dabey  auf  meyreres  aufmerksam,  was  einige =
  üͤbergiengen,  andere  aber  unrichtig
—
darstellten.  Hier  entstand  der  Vorsatz
diesen  Theil  der  Rechtskunde  dem  Publikum =

neu  bearbeitet  und  mit  Anführung
der
*)  6.
Zwey  Preisschriften  über  die  Fra=  |  |
ge:  Wie  können  die  Vortheile,  welche
durch  das  Wandern  der  Handwerksgesellen
möglich  sind,  befördert,  und  die  dabey  vorkommenden =
  Nachtheile  verhütet  werden,  von
Carl  Friederich:  Nohl  und  Joh.  Andr.
Ortloff.  Erlangen  1798.  8.  —  und
Staatswissenschaftliche  Abhandlung  über  die
Frage:  Durch  welche  Mittel  können  unsere
Handwerker  dazu  gebracht  werden,  daß  sie
diejenigen  Verbesserungen  ihrer  Gewerbe  nützen, =
  deren  Zuverlässgkeiti  durch  die  Erfahrung =
  oder  durch  andere  Gründe  entschieden
sind?  Von  J.  A.  Ortloff.
Erlangen  1799.  8.
            
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