Hellfelds Geschichte
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dern Arten in einzelnen Provinzen mit mehr Fleiß,
als zuvor geschehen, auszuspüren. Mit einigen
ohne Auswahl aus dem eigentlichen Zusammenhang
gerissenen Floskeln des Tacitus, der Kapitularien,
der Spiegel, u.d.g. über die Landgerichte ist allein betrachtet -
wenig geholfen, und keiner wird im Stand
seyn ohne hinzukommende genaue Lokalerforschung
die Verhältnisse der jetzigen Gerichtsstellen in seinem
Vaterland gegen die alten zu erklären, und die
Geschichte ihrer Veränderungen mit historischer
Treue zu entwickeln. Die vortrefliche Art, wi= |
der Freyherr von Harpprecht die Geschicht |
der Reichsgerichte, und Wegelin die Geschichte der
schwäbischen Landgerichte behandelt hat, sollte daher
zum Muster dienen, wie auch das Gerichtswesen in
einzelnen teutschen Provinzen durch bessern Gebrauch
der Archive in ein helleres licht gesetzt werden könn=Wir -
haben aber auch bereits sehr wichtige
te.
Beyträge von der Gerichtsverfassung einzelner Gegenden -
aufzuweisen, und ausser den schönen Nachrichten, -
die man z. B. von dem Braunschweigischen Gerichtswesen -
dem Herrn v. Puffendorf, Grupen,
Struben und v. Selchow, von dem Bairischen
dem Herrn v. Kreittmayr; von dem Würtembergischen -
Herrn Gerstlacher und Schoͤpfen zu danken -
hat, verdienen besonders die Arbeiten Koppe
über die Heßische Gerichte und unter den neusten
die sowol zierlich, als grundlich abgefaßte Geschichte des
Cammergerichts in Berlin, welche den Beytragen zur
Juristischen Litteratur in den Preußischen Staaten
einverleibt ist, gewiß vorzuglich angepriesen zu werden. -
Volage ULs
Max-Planck-Institut für
DFG
Unwersita
europäische Rechtsgeschichte