fullscreen : Christoph, Franz: ¬Die ländlichen Gemeingüter (Allmenden) in Preussen

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sind  namentlich  die  Entwässerung,  die  Zuführung  von  Trinkwasser
fürs  Vieh,  die  Anlage  von  Hütten  zum  Schutze  bei  Unwetter  und
mäßiger  Sonne  vorzusehen.
Zum  Schutze  gegen  den  Wind  sind  Knicks  anzupflanzen;  Gänse
dürfen  die  Weiden  des  Großviehs  nicht  betreten.
Die  Weiden  sind  mit  Obstbäumen  zu  bepflanzen.
Beschaffung
der  Bäumchen,  Anleitung  zur  Pflanzung  regelt  der
Kreiskulturbeamte, -
  der  vom  Gemeindevorsteher  zu  unterstützen  ist.  Letzterer  veranlaßt ¬
  Verkauf  oder  Verpachtung  des  Obstes.
Die  Bezahlung  der  Weideanteile  richtet  sich  nach  der  Anzahl
des  aufgetriebenen  Viehes.
Nutzungsbestimmungen  über  Ton-,  Mergel-,  Sand-,  Kiesgruben,
Steinbrüche  sind  in  den  Gemeinden  mit  Unterstützung  des  Kreiskulturbeamten ¬
  und  Spezialkommissars  zu  treffen.  Günstig  gelegene  Teile
des  Gemeinguts  sind  zur  Ausführung  von  besonderen  Kulturen  und
Vegetationsversuchen  zurückzubehalten.  Anlage  von  Baumschulen,
Pflege  von  Beeren-  und  Buschobst  käme  hier  in  Frage.  Für  bemerkenswerte ¬
  Leistungen  werden  Prämien  in  Aussicht  gestellt.  Falls
der  Dorflehrer  hierfür  Interesse  besitzt,  ist  derselbe  mit  der  näheren
Ausführung  zu  betrauen.
In  der  Nähe  des  Dorfes  sind  ferner  Ängerflächen  zu  Turn-  und
Vergnügungsplätzen  für  die  Allgemeinheit  auszuscheiden  und  mit
Linden,  Kastanien-  oder  Nußbäumen  zu  bepflanzen.
Der  Plaggen-  und  Bültenhieb  ist  fernerhin  verboten.  Es  sind
Maßnahmen  einzuleiten,  die  einen  billigen  Bezug  von  Torfstreu  regeln.
E.  Bestimmung  über  Moore.
Die  landwirtschaftliche  oder  technische  Äusnutzung  der  Hochund ¬
  Niederungsmoore  wird  nach  den  vorliegenden  wirtschaftlichen,
örtlichen  und  klimatischen  Verhältnissen  bestimmt'),
1)  Siehe  darüber  die  Mitteilungen  des  Vereins  zur  Förderung  der  Moorkultur  in
Deutschen  Reich;  Die  industrielle  Ausnutzung  der  deutschen  Hochmoore  1903;  A.  Hausding, -
  Handbuch  der  Torfgewinnung  und  Torfverwertung  1904;  Protokolle  der  Zentralmoorkommission; -
  Berichte  der  Moorversuchsstation  Bremen;  Dr.  Stumpfe,  Die  Besiedelung  der
deutschen  Moore  1903.
Druck  von  Ant.  Kämpfe  in  Jena.
            
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