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sind namentlich die Entwässerung, die Zuführung von Trinkwasser
fürs Vieh, die Anlage von Hütten zum Schutze bei Unwetter und
mäßiger Sonne vorzusehen.
Zum Schutze gegen den Wind sind Knicks anzupflanzen; Gänse
dürfen die Weiden des Großviehs nicht betreten.
Die Weiden sind mit Obstbäumen zu bepflanzen.
Beschaffung
der Bäumchen, Anleitung zur Pflanzung regelt der
Kreiskulturbeamte, -
der vom Gemeindevorsteher zu unterstützen ist. Letzterer veranlaßt ¬
Verkauf oder Verpachtung des Obstes.
Die Bezahlung der Weideanteile richtet sich nach der Anzahl
des aufgetriebenen Viehes.
Nutzungsbestimmungen über Ton-, Mergel-, Sand-, Kiesgruben,
Steinbrüche sind in den Gemeinden mit Unterstützung des Kreiskulturbeamten ¬
und Spezialkommissars zu treffen. Günstig gelegene Teile
des Gemeinguts sind zur Ausführung von besonderen Kulturen und
Vegetationsversuchen zurückzubehalten. Anlage von Baumschulen,
Pflege von Beeren- und Buschobst käme hier in Frage. Für bemerkenswerte ¬
Leistungen werden Prämien in Aussicht gestellt. Falls
der Dorflehrer hierfür Interesse besitzt, ist derselbe mit der näheren
Ausführung zu betrauen.
In der Nähe des Dorfes sind ferner Ängerflächen zu Turn- und
Vergnügungsplätzen für die Allgemeinheit auszuscheiden und mit
Linden, Kastanien- oder Nußbäumen zu bepflanzen.
Der Plaggen- und Bültenhieb ist fernerhin verboten. Es sind
Maßnahmen einzuleiten, die einen billigen Bezug von Torfstreu regeln.
E. Bestimmung über Moore.
Die landwirtschaftliche oder technische Äusnutzung der Hochund ¬
Niederungsmoore wird nach den vorliegenden wirtschaftlichen,
örtlichen und klimatischen Verhältnissen bestimmt'),
1) Siehe darüber die Mitteilungen des Vereins zur Förderung der Moorkultur in
Deutschen Reich; Die industrielle Ausnutzung der deutschen Hochmoore 1903; A. Hausding, -
Handbuch der Torfgewinnung und Torfverwertung 1904; Protokolle der Zentralmoorkommission; -
Berichte der Moorversuchsstation Bremen; Dr. Stumpfe, Die Besiedelung der
deutschen Moore 1903.
Druck von Ant. Kämpfe in Jena.