VII.
Erklärung.
Unter mehreren recht guten Rezensionen im Märzhefte
der Allgem. LitteraturZeitung von Halle finde ich, Nro.
84 und 85, auch eine recht schlechte über den ersten Theil
meines Kommentars zum Code Napoléon, ganz in dem
alten, dünkelhaften, anmaßenden, boshaftigen Rezensentenstyl, -
den man, gleich dem Cathederwitz, als Antiquität
wie überall, so auch in jenen Blättern, mehr und mehr
abschaft. Besonders zwei fixe Jdeen hat der Rezensent,
die eine, daß man auf dem diesseitigen Rheinufer kein
reines Deutsch schreibe, wofür er mich ein andermal
abstrafen will, und dann, daß ich mich zum Lehrer
der gesammten deutschen JuristenZunft aufwerse, wofür
er mich in der Rezension in die Schule nimmt. Weil
er aber unglücklicher Weise mit dem Gegenstande meines
Buches wenig bekannt ist, so wirft er sich auf die historische -
Einleitung, indem er in der Rechtsgeschichte schöne
Kenntnisse sich zu haben schmeichelt, und unterhält das
Publikum, weitläuftiger als ich selbst, von dem Rechte
der alten Gallier, um das der neuen mit Stillschweigen -
übergehen zu können. Aber auch selbst hier
Vorage
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