Objekt : Teutsche Staatskanzley (Th. 19 (1791))

Erster  Abschnitt.
Von  der  Zwischenregierung  der  Hannöverischen -
  Lande  während  der  Gemüthskrankheit -
  des  Königs  im  |  |
Jahr  1789.
Der  traurige  Gemuͤthszustand,  in  welchem
des  Königs  von  Grosbritannien  Majestät
im  Anfang  des  Jahrs  1789  —  jedoch  zur  Freude -
  unzähliger  Wohlgesinnten  nur  auf  einige  Monate -
  versezt  wurden,  hätte  beynahe  sehr  ernsthafte -
  Auftritte  veranlassen  können.
Der  Prinz  von  Wales,  als  Kurprinz  von
Hannover  und  nächster  Thronfolger,  glaubte  ohne
die  Nothwendigkeit  einer  Kaiserl.  Bestätigung
oder  Genehmigung,  ja  sogar  ohne  die  Nothwendigkeit -
  einer  förmlichen  Anzeige  bey  Kais.  Maj.
die  Zwischenregierung  antreten  und  führen  zu  können. -
  Das  Hannöverische  Ministerium  scheint  die
Sache  aus  eben  diesem  Gesichtspunkt  angesehen
und  als  eine  in  dem  weiten  Umfang  altteutscher
Autonomie  liegende  Familiensache  betrachtet  zu
haben.  Prinz  von  Wales  trat  wirklich  die  Zwi=A -

schen=Teutsche -
  Staatsk.  19ter  Theil.
Max-Planck-Institut  für
            
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