fullscreen : ¬Die Beweisführung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (1)

III.
Beweis  von  Rechtssätzen.
1.  Vom  Gewohnheitsrechte.
§.  1.
Der  Begriff  des  Gewohnheitsrechts  ist  erst  in  neuerer  Zeit
richtig  festgestellt  worden  und  zwar  in  einer  von  der  frühern  Auffassung ¬
  der  Sache  so  auffallend  abweichenden  Weise,  daß  sich  daraus ¬
  auch  völlig  veränderte  Principien  für  den  Beweis  von  Gewohnheitsrechten ¬
  ergeben  haben.  Es  ist  daher  erforderlich,  zunächst
den  Gesichtspunkt  anzugeben,  von  welchem  unsere  nachfolgende
Darstellung  ausgeht:
Das  große  Verdienst,  das  Wesen  und  die  Bedeutung  des
Gewohnheitsrechts  richtig  erkannt  und  dargestellt  zu  haben,  hat
sich  Puchta  durch  seine  Monographie  „das  Gewohnheitsrecht"
(2  Thle.  1828.  1837)  erworben,  deren  eigenen  Worte  zu  citiren
uns  erlaubt  sein  möge:
„Es  giebt,"  sagt  unser  Autor  Bd.  1  S.  9,  „eine  Form  der
„Rechtsentstehung,  welche  die  unmittelbare  genannt  werden  kann,
„insofern  hier  das  Recht  wirklich  die  nationale  Ueberzeugung  über
„die  rechtliche  Freiheit  ist,  diese  also  für  sich  und  ohne  ein  künst„liches ¬
  Medium  wirksam  wird.  Dieses  natürliche  Recht,  wie  man
„es  deshalb  auch  nennen  könnte,  macht  sich  auf  ebenso  natürlichem
            
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