mirador : mirador

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§.  426.
6)  Verwandtschaft  in  der  geraden  Linie  ohne  Unterschied  des  Grades,
Bei  den  Juden
in  den  Seitenlinien  bis  zu  den  Geschwisterkindern  (§.  65).
ist  dieses  Hindernis  theils  beschränkter,  theils  ausgedehnter:  §.  125.
Schwägerschaft  parallel  der  Verwandtschaft:  §§.  66,  125.*
Ehebruch  mit  der  Person,  die  man  ehelichen  will,  vorausgesetzt,
dass  er  vor  geschlossener  Ehe  bewiesen  ist  (§.  67).
9)  Gattenmord:  §.  68.
10)  Strafbare  Theilnahme  an  der  Trennung  einer  Ehe:  §.  119.14)
Sog.  Hindernis  des  Katholicismus,  wonach  ein  getrennter
akatholischer  Ehegatte,  solange  der  andere  Ehegatte  lebt,  eine  katholische
Person  nicht  heiraten  kann.  Hofd.  v.  4.  Aug.  und  v.  26.  Aug.  1814,  v.
17.  Juli  1835.5
12)  Eheschließung  ohne  vorausgegangenes  Aufgebotsa)  (§.  69),  d.  h.
ohne  vorläufige  öffentliche  Verkündigung  der  bevorstehenden  Ehe  mit  der
Aufforderung  an  jedermann,  etwaige  Ehehindernisse  anzuzeigen  (§.  70).
Vorzunehmen  ist  das  Aufgebot  an  drei  Sonn=  oder  Feiertagen  an  die  gewöhnliche ¬
  Kirchenversammlung  des  Pfarrsprengels,  in  welchem  jeder  der
Brauttheile  wohnt  (§.  71);  sind  sie  daselbst  noch  nicht  sechs  Wochen  wohnhaft, ¬
  „so  ist  das  Aufgebot  auch  an  ihrem  letzten  Aufenthaltsorte,  wo  sie
länger  als  die  eben  bestimmte  Zeit  gewohnt  haben,  vorzunehmen,  oder  die
Verlobten  müssen  ihren  Wohnsitz  an  dem  Orte,  wo  sie  sich  befinden,  durch
sechs  Wochen  fortsetzen,  damit  die  Verkündigung  ihrer  Ehe  dort  hinreichend ¬
  sei",  §.  72.5*)  Die  Bestimmung  (§.  71)  über  die  Verkündigung
Person  als  ungiltig.  Auch  der  getrennte
Maassen  a.  a.  O.  S.  17  ff.  und  v.  AnEhegatte -
  selbst  kann,  wenn  er  katholisch
ders,  Fam.  R.  S.  22.
wird,  keine  neue  Ehe  mit  einer  dritten
4)  Die  nach  mosaischem  Recht  erlaubte
Person  bei  Lebzeiten  des  anderen  geEhe ¬
  des  Mannes  mit  der  Schwester
trennten  Gatten  eingehen.  Vgl.  Entsch.
seines  Weibes  und  die  dort  sogar  geSammlung ¬
  XXIV  Nr.  11110.  J...y,
botene  sog.  Leviratsehe  sind  nach
Das  Ehehindernis  des  Katholicismus,
österr.  R.  unzulässig.  Anders  Landau,
in  d.  Jur.  Bl.  1875  Nr.  8,  Rittner
Die  Bedeutung  der  Leviratsehe  und  der
S.  82  ff.,  Singer  Nr.  83,  Schwartz
Chaliza  für  das  österr.  Civ.  R.,  in  d.
Nr.  46.  Maassen  a.  a.  O.  S.  25.
Allg.  Jur.  Ztg.  1894  Nr.  21,  22,  indem
Geller  a.  a.  O.  S.  1049,  Docent
er  die  Ceremonie  der  Chaliza  giltig
Dr.  **  a.  a.  O.  Auf  Juden,  die  zur
vereinbaren  lassen  will.  Vgl.  auch  K.,
katholischen  Religion  übertreten  und  sich
Skizzen  a.  d.  mosaischen  und  dem  talbei ¬
  Lebzeiten  des  getrennten  jüdisch
mudischen  Rechte  in  d.  Not.  Ztschr.  1898
gebliebenen  Gatten  wieder  verehelichen
Nr.  22.  Entsch.  Sammlung  XIII  Nr.
wollen,  findet  dieses  Ehehindernis  keine
5807  (betr.  die  Chaliza).  Über  die
Anwendung:  Hofd.  v.  4.  Febr.  1837
Nr.  6  und  7  des  Textes  vgl.  Rittner
Nr.  168  I.  G.  S.  Vgl.  hiezu  Entsch.
§.  14,  15,  Singer  Nr.  83,  Schwartz
Sammlung  XXX  Nr.  14507.
g.  a.  O.  Nr.  38,  39  (XX—XXII).
5a)  Rittner  S.  219  ff.,  S.  238  ff.,
42)  Zu  Nr.  8—10:  Rittner  §.  16,
Schwartz  Nr.  49,  H.  H.  i.  d.  Verw.
Singer  Nr.  78,83,  Schwartz  Nr.  40.
Ztschr.  1884  Nr.  49.
5)  Der  katholischen  Auffassung  erscheint
5b)  Streitig,  ob  damit  gesagt  sein
die  Trennung  einer  (nichtkatholischen
solle,  dass  erst  nach  sechswöchentlichem
Ehe  nur  als  Scheidung  von  Tisch  und
Aufenthalt  das  Aufgebot  vorgenommen
Bett,  daher  die  Ehe  zwischen  einem
(mit  seiner  Vornahme  begonnen)  werden
solchen  Ehegatten  und  einer  katholischen
            
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