Volltext : Abhandlung verschiedener besonderer Rechts-Materien (St. 2 (1774))

174  IV.  Von  dem  Recurs  Teutscher  Landst.
burg=Schwerin  mit  seinen  Land-Staͤnden  in
die  Reichs-kündige  Streitigkeiten  verfiele;
wurden  der  Czaar  in  Rußland,  der  König
in  Groß=Britannien  und  der  Koͤnig  in  Preussen -
  auch  mit  hinein  gezogen.
Der  Herzog  mahlte  seine  Ritterschafft
dem  Czaar  als  Rebellen  ab,  und  bewegte
Ihn,  daß  er  ein  starcks  Corps  seiner  Voͤlcker
in  Mecklenburg  einruͤcken,  und  auf  des  Adels
Guͤtern  uͤbel  wirthschafften  ließe.  Der  Kayser -
  ließe  Abmahnungs=Schreiben  an  den
Czaar  ergehen:  Selbige  wuͤrden  aber  wenig
gefruchtet  haben,  wann  nicht  die  Kriegs-Umstände -
  den  Czaar  genothiget  haͤtten,  seine
Volcker  zurüͤck  zu  ziehen.
Als  der  Engere  Landschafft=Ausschuß  nicht
mehr  in  Mecklenburg  sicher  ware,  gestattete
der  Koͤnig  in  Groß-Britannien  demselbigen
einen  sicheren  Aufenthalt  zu  Razeburg  in  dem
Herzogthum  Sachsen=Lauenburg:  Und  andere -
  verjagte  Mecklenburgische  Edelleute  genoßen -
  ebenfalls  seines  Schutzes.
Aus  einem  Extract  Reichs=Hofraths=Protocolls -
  vom  26.  Nov.  1715.  ersiehet  man,
daß  Herzog  Carl  Leopold  in  einem  Schreiben
vom  7.  Maji  1715.  bey  dem  Kayser  die  Anzeige -
  gethan:  Was  maßen  seine  in  reatu  begriffene -
  Erb=  und  unterthänige  Statt  Rostock, -
  ex  diffidentia  causa,  und  aus  Anstifftung -
  seiner  widerspenstigen  Ritterschafft,
anderweiten  Schuz  und  Huͤlff  bey  dem  König -
  in  Engelland,  als  Chur=Fürsten  zu  Hanover, -

Voge
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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