Inhaltsverzeichnis : Skedl, Arthur: ¬Die Nichtigkeitsbeschwerde in ihrer geschichtlichen Entwicklung

IV.  Kap.  Die  Doktrin.
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„Wo  aber  vom  Urtheilen  nicht  appellirt,  sondern  auf  die
Nullität  principaliter  und  allein  geklagt  würde,  soll  derselben
halben  in  extraordinariis,  wie  in  andern  dergleichen  Sachen
simplicis  querelae,  fortgefahren  und  procedirt  werden.
Der  jüngste  Reichsabschied  vom  Jahr  16544  brachte
endlich  bis  auf  wenige  Ausnahmsfälle
—  die  insanablen
Nullitäten  —  die  italienische  Statutarpraxis  zur  ausschliesslichen ¬
  Herrschaft,  führte  eine  mehr  einheitliche  Behandlung
dieser  Rechtsmaterie  herbei  und  legte  den  Schlussstein  in  der
Entwicklung  der  gemeinrechtlichen  Nichtigkeitsbeschwerde  5:
§.  121.  „Indem  auch  nunmehr,  zum  Zehenden,  von  vielen
Jahren  hero,  mit  vieler  Zeit  Verlierung,  unnöthiger  Dingen
vielfältig  disputiret  worden,  ob  Sententia  nulla  oder  injusta  sich
verhalte,  und  zwar  darum  allein,  dass  a  Sententia  nulla  in
dreyssig  Jahren  die  Klag  prosequirt,  a  Sententia  iniqua  aber
intra  Decendium  appelliret  werden  kan  und  soll:  so  soll,  zu
Verhütung  dergleichen  ohnnöthigen  Gezäncks,  in  allen  beyden
Fällen,  das  ist  a  Sententia  tam  nulla  quam  iniqua,  das  Fatale
interponendae  observirt,  darüber  auch  hinfüro  bey  Unserm
Cammer-Gericht  stät  und  festiglich  gehalten  werden.
§.  122.  „Bey  denjenigen  Nullitäten  aber,  welche  insanabilem
defectum,  aus  der  Person  des  Richters,  oder  der  Parthey,  oder
aus  den  Substantialibus  des  Processus,  nach  sich  führen,  verbleibt ¬
  es  bey  der  Disposition  der  gemeinen  Rechten.
2  „Corpus  iuris  germanici  tam  publici  quam  privati  academicum.“ -
  Bearbeitet  von  Emminghaus.  2.  Aufl.  Jena  1844-1856.
I.  S.  140.
8  cit.  S.  241.
4  cit.  S.  477.
5  Vgl.  Goldschmidt  a.  a.  O.  S.  120  ff.  Heffter,  Institutionen.
S.  510  ff.  und  System.  S.  582  ff.  v.  Linde,  Handbuch.  II  S.  498  ff.  und
Lehrbuch.  S.  526  ff.  Bayera.  a.  O.  S.  1087  ff.  Renaud  a.  a.  O.  S.582  ff.
Wetzell  a.  a.  O.  S.  801  ff.  —  Über  das  Wesen  des  defectus  ex  substantialibus ¬
  processus  sieh  Wetzell  a.  a.  O.  S.  804  ff.
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