fullscreen : Allerneueste Nachrichten von Juristischen Büchern, Academischen Abhandlungen, Deductionen und Verordnungen grosser Herren (Bd. 7 = Th. 49-56 (1749))

Friedr.  Gottl.  Struvs  sched.
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es  nicht  allein  bey  Definitionen  bewenden  lassen, -
  sondern  aus  seinen  gestrengen  Erklärungen
auch  gestrenge  Folgen  von  den  Sachen  selbst,
welche  in  selbigen  berühret  worden,  gezohen  hätte, -
  damit  nicht  allein  Anfänger  in  der  Rechtsgelahrheit, -
  sondern  auch  diejenige,  welche  weiter -
  gehen  und  etwas  gründliches  darinnen  erlernen -
  wollen,  sich  derselben  bedienen  könnten.
Wir  könnten  hiernechst,  was  die  Schrifft  selbst
anlanget;  gar  leicht  verschiedene  Zweiffel  dargegen -
  erregen,  und  vieles  an  der  darin  beobachteten -
  Ordnung  selbst  auszusetzen  finden.  Also
könnten  wohl  §.  XI.  p.  29.  bey  der  Wort=Erklärung -
  der  Römischen  Rath=Schlüsse,  p.  31
bey  dem  lege  regia  und  responsis  prudentum
P.  49.  bey  den  Reichs=Deputations-Abschieden,
so  der  Herr  Verfasser  zu  den  besondern  Reichs=Schlüssen -
  rechnet,  p  50.  bey  Beschreibung  des
Sachsen=Spiegels  und  anderwärts  unterschied=  |  |
liche  Fragen  gegen  die  angebrachten  Sätze  aufgeworffen -
  werden;  allein  wir  halten  es  für  unbillig -
  /  uns  mit  solchen  Kleinigkeiten  abzugeben.
XXIV.
Schediasma  de  consuetudinibus  imperii  Romano-Germanici -
  vniuersalis.  Von  den  allgemeinen -
  Reichsherkommen  in  genere,  earumque -
  natura  atque  indole,  ex  legibus  imperii -
  fundamentalibus,  recessibus  imperii  atque
scriptoribus  iuris  tam  publici,  quam  priuati, -
  collectum.  Atque  ex  principus  iuris  naturae -
  &  gentium,  nec  non  politicae  vniuerfalls -

Vorlage:
Max-Planck-Institut  für
Stadtbibliothek  Weberbag
europäische  Rechtsgeschichte
            
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