Metadaten : Handbuch des allgemeinen Privatrechtes für das Kaiserthum Oesterreich (1)

364  Das  XIII.  Cap.  von  denen  Streitigk.  rc.
5.  65.
Was  bey  solchen  Umständen  der  Hochfürstliche  Rebenschutz -
  übrigens  vor  einen  Abgang  an  dessen  hohen
Interesse  haben  moͤge/  wann  die  Freyensehner  hinfuro
die  Kosten  wegen  suchender  Confirmation  eines  ihnen
in  effectu  in  nichts  zu  statten  kommenden  Kayserlichen
Schütz  Briefes  ersparen  können,  oder  wann  dieselbe
bis  zur  Erweisung  ihres  Anno  1525.  gerühmten  Privilegii -
  ihr  zu  brauchen  renunciirt-erschlichenenes  Siegel
ge=oder  auf  eine  obangefuͤhrte  toll-kuhne  Art,  so  wohl
Vernunft=  als  Pacten=widrig  mißbrauchen,  oder  nicht?
ist  vernunftiger  Weiß  nicht  abzusehen;  Wann  anders
einige  Fürstliche  Herren  Raͤthe  zu  Giessen  (dann  Serenissimi -
  Hochfürstlichen  Durchlaucht  oder  Dero  Herren
Ministris.  Eminentioribus  imputirt  man  dergleichen
nicht)  bloß  ad  vexas  Domini  territorialis  Solmensis,
nicht  auch  daher  einen  steten  Anlaß  zu  bekommen  sich
piquirten;  Sintemal  die  Hochgräͤflich  Solmische  Landes=Herrschaft -
  und  Dero  nachgesetzte  Räthe  und  Beamte -
  die  Freyensehner  an  ihren  durch  den  Marpurger
Vergleich
Inhalts  derer  vorhergegangen  Mandatorum
per  Sententias  confirmatorum  (deren  Gelebung  alleinenicht -
  aber  derer  unconfirmirten  versprochen  worden
nach  und  nach  erlangt=  und  in  daselbst  exprimirter
Masse  specificè  &  nominetenus  zugestandenen  gewissen
Freyheiten  anzufechten  gar  nicht  gemeynt  sind,  und
wohl  vergnuͤgt  seyn  wuͤrden,  wann  solche  Unterthanen
bey  dessen  buchstaͤblichen  deutlichen  Inhalt  nur  verbleiben= -
  und  sich  ein  weiteres,  als  ihnen  nach  demselben
zukommt,  zur  offenbaren  Beleidigung  ihrer  Erb-gehuldigten -
  alleinigen  Landes=Herrschafft  und  Dero-  extra
hos  easus  specialiter  concessos  gäntzlich  unlimitirten
Superiorität  nicht  anmassen  wollten.
(Die  Fortsetzung  folgt  künftig.
se
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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