Heinrich Thöl.
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das Studium der Protokolle denn doch den bedeutenden Einfluß
kennen, welchen die Mitgliedschaft Thöls auf das Handels-
gesetzbuch und namentlich dessen civilistische Durcharbeitung
ausübte.
Neben den akademischen Vorlesungen blieb nun aber die
Neubearbeitung des Handelrechts in dessen beiden Bänden Haupt-
aufgabe und wie man wohl sagen kann, die erfolgreichste und
bedeutendste Thätigkeit Thöls. Von Auslage zu Auslage nahmen
die beiden Bände wie an Umfang und Vollständigkeit, so auch
an Gediegenheit zu. Vom Handelsrecht (Band I.) erschienen
neue Auflagen 1850, 1854, 1862, 1875 — diese Auflage ent-
hält eine gänzliche Umarbeitung — und 1879; das Wechsel-
recht, dessen erste Auflage im Mai 1845 vollendet wurde, erhielt
neue Auflagen 1865, 1873 und 1878. Im Jahre 1880 fügte
Thöl seinem Werke einen dritten Band bei, welcher das
Transportgewerbe (Frachtgeschäft überhaupt und Eisenbahnen)
behandelte, mithin einer Materie, die von Thöl vorher noch
nicht dargestellt worden war, die ihr gebührende Achtung
widmete.
Vor diesem Thölschen Hauptwerk treten seine übrigen
handelsrechtlichen Abhandlungen in den Hintergrund. Zum
Theil polemischer Natur und aus Veranlassung einzelner thal-
sächlicher Vorkommnisse, denen gegenüber Thöl sein Uriheil
nicht vorenthalten zu müssen glaubte, geschrieben, geben sie
Zeugniß von der kritischen Wissenschaftlichkeit, wie von der
offenen Geradheit Thöls, machen aber nicht wohl Anspruch
darauf, dem Handelsrecht an dauerndem Werthe gleich oder
ähnlich zu sein. (Praxis des Handels- und Wechselrechts Heft 1,
Leipzig 1874. Aktienunrecht, Leipzig 1877. Theaterprozesse,
Göttingen 1880. Handelsrechtliche Erörterungen, Göttingen
1882).
Von der hohen Achtung und der innigen Verehrung, welche
der wissenschaftliche Geist wie der kernige Charakter Thöls bei
allen denen, die mit seinen Werken oder seiner Person bekannt
wurden, werben mußten, zeugt das schöne Fest, Pelches aus
Anlaß des 50jährigen Doktorjubiläums am 29. Juli 1879 ge-