Contents : Reichs-Fama (Th. 9 (1732))

772  Neun  u.  dreyßigstes  Capitel.  §.  2.
Eylfftens  mehr  gemeldte  immediate  Reichs=Ritterschafften -
  specialia  wegen  der  Frantzösischen  Contribution -
  und  Fourage-Gelder  von  den  Ritterschafftlichen -
  Commembris  darbringen,  so  seynd
wir  des  gnaͤdigsten  Erbiethens,  daruber  nicht  allein
so  gleich  die  Ober=Aemter  zu  vernehmen,  sondern
auch  befindenden  Dingen  nach  dieselbe  zu  aller  Satisfaction -
  anzuhalten,  wie  dann  imgleichen  uͤber
eben  dieses  Gravamen  ermeldtes  Ober-Amt  Oppenheim -
  nach  eingelangter  Specification  zur  gebuͤhrender -
  Abrechnung  und  zu  Zahlung  des  schuldigen -
  Resultats  befindenden  Dingen  nach  angewiesen -
  werden  sollen.
Schließlich  wollen  wir  über  diese  Abhandlung
Jhr.  Röm.  Kayserl.  Majest.  allergnädigste  Ratification, -
  nicht  weniger  unserer  Herren  Brudern -
  und  naͤchster  Agnaten  Consens  und  Einwilligung, -
  so  viel  an  uns  ist,  zu  beföͤrdern  uns  angelegen -
  seyn  lassen.  Zu  Urkund  dessen  ist  gegenwaͤrtige -
  unsere  gnaͤdigste  Declaration  nicht  nur
von  uns  eigenhaͤndig  unterschrieben,  und  mit
Hervordruckungunseres  geheimen  Cantzley-Secret-Insiegels -
  bevestiget,  sondern  auch  uns  ein  gleichmässiges -
  Exemplar  von  offtgedachter  Ritterschafft -
  dahier  anwesenden  hierzu  bevollmaͤchtigten
Ritter=Hauptmann  und  Deputirten  unterzeich¬Neu= -
 -
  und  versiegelt  ausgehaͤndiget  worden.
burg  den  16.  August.  1717.
CARL  PHILIPP,  Churfürst.
L.  5.
Vt.  May  mpp.
Ad  Mandatum  Serenissinu  Domim
Electoris  proprium.
Halberg.
23  )o(  883
Max-Planck-Institut  für
            
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