772 Neun u. dreyßigstes Capitel. §. 2.
Eylfftens mehr gemeldte immediate Reichs=Ritterschafften -
specialia wegen der Frantzösischen Contribution -
und Fourage-Gelder von den Ritterschafftlichen -
Commembris darbringen, so seynd
wir des gnaͤdigsten Erbiethens, daruber nicht allein
so gleich die Ober=Aemter zu vernehmen, sondern
auch befindenden Dingen nach dieselbe zu aller Satisfaction -
anzuhalten, wie dann imgleichen uͤber
eben dieses Gravamen ermeldtes Ober-Amt Oppenheim -
nach eingelangter Specification zur gebuͤhrender -
Abrechnung und zu Zahlung des schuldigen -
Resultats befindenden Dingen nach angewiesen -
werden sollen.
Schließlich wollen wir über diese Abhandlung
Jhr. Röm. Kayserl. Majest. allergnädigste Ratification, -
nicht weniger unserer Herren Brudern -
und naͤchster Agnaten Consens und Einwilligung, -
so viel an uns ist, zu beföͤrdern uns angelegen -
seyn lassen. Zu Urkund dessen ist gegenwaͤrtige -
unsere gnaͤdigste Declaration nicht nur
von uns eigenhaͤndig unterschrieben, und mit
Hervordruckungunseres geheimen Cantzley-Secret-Insiegels -
bevestiget, sondern auch uns ein gleichmässiges -
Exemplar von offtgedachter Ritterschafft -
dahier anwesenden hierzu bevollmaͤchtigten
Ritter=Hauptmann und Deputirten unterzeich¬Neu= -
-
und versiegelt ausgehaͤndiget worden.
burg den 16. August. 1717.
CARL PHILIPP, Churfürst.
L. 5.
Vt. May mpp.
Ad Mandatum Serenissinu Domim
Electoris proprium.
Halberg.
23 )o( 883
Max-Planck-Institut für