Metadaten : Post, Albert Hermann: ¬Das Samtgut

§.  65.  Erbberechtigung  der  Ehegatten.
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Daß  eine  Abschichtung  aus  der  Beisitzmasse  heut  zu  Tage  nicht
die  abgeschichteten  Kinder  von  der  Intestaterbberechtigung  in  die
statutarische  Portion  der  Mutter  ausschließen  kann,  ergiebt  sich  aus
der  Structur  dieses  Vermögenscomplexes  mit  Nothwendigkeit'
Wie  übrigens  die  abgeschichteten  Kinder  an  ascendentischen
Erbschaften  ihrer  schichtenden  Eltern  ihre  Kopftheilsrechte  behalten,
so  bleibt  ihnen  an  diesen  auch  ihr  Intestaterbrecht,  trotz  geschehener
Abschichtung,  gänzlich  reservirts
4)  Rechtsgültig  adoptirte  Kinder  stehen  den  ehelichen  Descendenten ¬
  auch  in  Betreff  des  Samtgutserbrechts  vollkommen  gleich.
§.  65.
b.  Erbberechtigung  der  Ehegatten1).
Der  Grund  aller  Erbberechtigung  der  Ehegatten  ist  die  eheliche ¬
  Genossenschaft?)  und  demgemäß  eine  gültige  Gütergemeinschaftsehe. ¬
  Ausnahmsweise  ist  jedoch  die  Ehefrau  auch  trotz  gültiger  Gütergemeinschaftsehe ¬
  nicht  erbfähig,  wenn  sie  geraubt  oder  entführt  ist
Im  Einzelnen  setzt  jede  Erbberechtigung  der  Ehegatten  voraus:
1)  Beschlagung  der  Decke*);  denn  erst  hierdurch  entsteht  die
eheliche  Genossenschaft.  Durch  einen  nicht  dem  Wesen  der  Ehe  widersprechenden ¬
  Vertrag  können  jedoch  auch  hier  Abänderungen  getroffen
werden  5).  Durch  die  Bestimmung  von  Vorjahren  ist  in  dubio
auch  das  eheliche  Erbrecht  als  ausgeschlossen  anzusehen
Koch  synops.  V.  33.  Gröning  §.  37.  p.  70.  v.  Post  G.  G.  S.  42.  Donandt
II.  S.  176.  Berck  S.  345—346.
7)  Implicite  anerkannt  von  Berck  a.  a.  O.  S.  422.  Anders  die  Statuten
vgl.  §.  44.  n.  3.  An  dem  Theilungsverfahren  können  aber  natürlich  die  abgeschichteten ¬
  Kinder  keinen  Theil  mehr  nehmen.  Koch  synops.  V.  26.  Kreffting
Gl.  z.  7.  St.  fol.  295.  Ref.  St.  190.  O.  G.  E.  i.  S.  Heimbruch  w.  Heimbruch
vom  28.  April  1862.  LXXV.  S.  242.
8)  Vgl.  §.  52.  n.  3.
1)  St.  9.  verb.  Wor  twe  lude  tosamene  komet  etc.  Ord.  86.  Koch
p.  187.  188.  320.  Rheden  de  succ.  conj.  II.  §.  9  u.  III.
spec.
2)  Koch  spec.  p.  43.  Rheden  l.  c.  II.  §.  9.
3)  Vgl.  die  Citate  in  §.  63.  n.  7.
*)  St.  22.  K.  R.  50.  Vgl.  §.  18.  Kreffting  u.  Wachmann  Gl.  z.  Ord.
86.  fol.  267—270.  Ref.  St.  171.  Hake  1.  c.  II.  §.  14.  p.  20.  Rheden  de
succ.  conj.  p.  15.  §.  17.  18.
3)  Berck  a.  a.  O.  S.  305.
6)  Kreffting  Gl.  z.  Ord.  86.  Berck  a.  a.  O.  n.  321.  201  a.  465  und  die
dort.  Cit.
            
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