§. 65. Erbberechtigung der Ehegatten.
86
Daß eine Abschichtung aus der Beisitzmasse heut zu Tage nicht
die abgeschichteten Kinder von der Intestaterbberechtigung in die
statutarische Portion der Mutter ausschließen kann, ergiebt sich aus
der Structur dieses Vermögenscomplexes mit Nothwendigkeit'
Wie übrigens die abgeschichteten Kinder an ascendentischen
Erbschaften ihrer schichtenden Eltern ihre Kopftheilsrechte behalten,
so bleibt ihnen an diesen auch ihr Intestaterbrecht, trotz geschehener
Abschichtung, gänzlich reservirts
4) Rechtsgültig adoptirte Kinder stehen den ehelichen Descendenten ¬
auch in Betreff des Samtgutserbrechts vollkommen gleich.
§. 65.
b. Erbberechtigung der Ehegatten1).
Der Grund aller Erbberechtigung der Ehegatten ist die eheliche ¬
Genossenschaft?) und demgemäß eine gültige Gütergemeinschaftsehe. ¬
Ausnahmsweise ist jedoch die Ehefrau auch trotz gültiger Gütergemeinschaftsehe ¬
nicht erbfähig, wenn sie geraubt oder entführt ist
Im Einzelnen setzt jede Erbberechtigung der Ehegatten voraus:
1) Beschlagung der Decke*); denn erst hierdurch entsteht die
eheliche Genossenschaft. Durch einen nicht dem Wesen der Ehe widersprechenden ¬
Vertrag können jedoch auch hier Abänderungen getroffen
werden 5). Durch die Bestimmung von Vorjahren ist in dubio
auch das eheliche Erbrecht als ausgeschlossen anzusehen
Koch synops. V. 33. Gröning §. 37. p. 70. v. Post G. G. S. 42. Donandt
II. S. 176. Berck S. 345—346.
7) Implicite anerkannt von Berck a. a. O. S. 422. Anders die Statuten
vgl. §. 44. n. 3. An dem Theilungsverfahren können aber natürlich die abgeschichteten ¬
Kinder keinen Theil mehr nehmen. Koch synops. V. 26. Kreffting
Gl. z. 7. St. fol. 295. Ref. St. 190. O. G. E. i. S. Heimbruch w. Heimbruch
vom 28. April 1862. LXXV. S. 242.
8) Vgl. §. 52. n. 3.
1) St. 9. verb. Wor twe lude tosamene komet etc. Ord. 86. Koch
p. 187. 188. 320. Rheden de succ. conj. II. §. 9 u. III.
spec.
2) Koch spec. p. 43. Rheden l. c. II. §. 9.
3) Vgl. die Citate in §. 63. n. 7.
*) St. 22. K. R. 50. Vgl. §. 18. Kreffting u. Wachmann Gl. z. Ord.
86. fol. 267—270. Ref. St. 171. Hake 1. c. II. §. 14. p. 20. Rheden de
succ. conj. p. 15. §. 17. 18.
3) Berck a. a. O. S. 305.
6) Kreffting Gl. z. Ord. 86. Berck a. a. O. n. 321. 201 a. 465 und die
dort. Cit.