Full text : Ostermeyer, Friedrich Wilhelm: ¬Die Militair-Rechtspflege im Königreiche Hannover

Zusätze
zu  dem  Buche:
„Die  Militair-Rechtspflege  im  Königreiche
Hannov
von  Östermeyer.
Den  Militair=Personen  die  Kenntniß  der  Militair-Rechtspflege ¬
  zu  erleichtern,  war  die  Bestimmung  des  von  mir  im  Anfange
des  vorigen  Jahres  herausgegebenen  Werkes.  Um  dieser  Bestimmung ¬
  auch  ferner  zu  genügen  und  dem  Werke  die  möglichste  Vollständigkeit ¬
  zu  erhalten,  habe  ich  die  seit  jener  Zeit  erlassenen  Verfügungen ¬
  über  die  Militair-Rechtspflege  extrahirt  und  erlaube  mir,
solche  nebst  einigen  sonstigen  Berichtigungen  den  Besitzern  des
Werkes  zur  gefälligen  Nachtragung  in  Folgendem  gehorsamst  vorzulegen. ¬

Seite  VI  des  Inhalts  ist  am  Schlusse  des  Anhangs  Folgendes
hinzuzufügen:
„III.  Die  in  Folge  der  neuen  Formation  der  Armee  im  Jahre
1833  hinsichtlich  der  Militair-Gerichtsbarkeit  und  der  sonstigen
Strafbefugnisse  erlassenen  Vorschriften.  S.  208."
2.
Seite  8  ist  der  Anmerkung  7)  Folgendes  hinzuzufügen:
„Das  Ausschreiben  des  General-Kriegs-Gerichts  vom  2.  März
„1832  sagt  ausdrücklich,  daß  wörtliche  oder  thätliche  Beleidigungen
            
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